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 Markus Weigel

Braunschweiger Zeitung vom 11.11.2015, Leserbriefseite, Titel: "Grundgesetz gilt nicht nur für Deutsche"
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Das Grundgesetz sagt in seinem Artikel 6, Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Innenminister de Maizière sollte nunmehr im Einklang mit seiner bürokratischen Korrektheit im Umgang mit der Frage des Familiennachzuges für Syrer im Bundestag den Antrag auf Ergänzung des Grundgesetzes um den folgenden Satz stellen: „Dieser Schutz gilt nur für Deutsche und nicht für Asylbewerber.“

 

Der deutsche Innenminister möge darauf achten, dass er im Umgang mit den Menschen aus dem Morgenland die Manieren des christlichen Abendlandes nicht außer Acht lässt. Wir stehen schließlich über den Umgangsformen des Herrn Assad!

 

Otfried Schrot, Ronnenberg

Das Grundgesetz sagt in seinem Artikel 6, Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Innenminister de Maizière sollte nunmehr  im Einklang mit seiner bürokratischen Korrektheit im Umgang mit der Frage des Familiennachzuges für Syrer im Bundestag den Antrag auf Ergänzung des Grundgesetzes um den folgenden Satz stellen:“Dieser Schutz gilt nur für Deutsche und nicht für Asylbewerber.“ Der deutsche Innenminister möge darauf achten, dass er im Umgang mit den Menschen aus dem Morgenland die Manieren des christlichen Abendlandes nicht außeracht lässt. Wir stehen schließlich über den Umgangsformen des Herrn Assad! Zur Frage des Wohnraumes für Flüchtlinge habe ich mich bereits mehrfach in meinen Leserbriefen geäußert. Das Problem ist lösbar, wenn man bereit ist, gewissen Leuten so weh zu tun wie sie es schon seit langem verdient haben: Umrüstung – per Gesetz –der Fließbänder  aller Firmen der deutschen Rüstungsindustrie für die Produktion von Fertighäusern für Flüchtlinge! Da gibt es Arbeit für 100 Jahre. Otfried Schrot


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