Es kommt vor, dass im Grundgesetz garantierte Grundrechte miteinander kollidieren und so  einen Frontalzusammenstoß
verursachen. Das Streikrecht und das Recht auf Freizügigkeit werden beide im Grundgesetz garantiert. Im Falle eines
einwöchigen Streiks der Lokomotivführer zwingt eine Minderheit   eine Mehrheit der Bevölkerung dazu, auf ihr Grundrecht
der Freizügigkeit zu verzichten. Das ist ein Verfassungskonflikt. Da kann es nicht der Weisheit letzter Schluss sein, dass
zwei Tarifparteien bis zum Tage des jüngsten Gerichtes miteinander über Lohnerhöhungen diskutieren,  die ganze
Gesellschaft lähmen   und unendlichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Da reicht es nicht länger aus, dass der
Gesetzgeber mit über dem Bauch gefalteten  Händen da sitzt und immer höher werdenden Diäten kassiert. Da könnte der
Bundestagspräsident einmal parteiübergreifend mit der Entscheidungsfindungsmethode des „Brainstorming“ eine Lösung
des Problems herbeiführen. In jedem guten Buch über Entscheidungstechniken kann man nachlesen, was Brainstorming ist und wie Brainstorming geht. Den Abgeordneten des  Deutschen Bundestages kann der Vorwurf nicht
erspart werden, dass sie  im Erschließen neuer privater Einnahmequellen für sich selbst weitaus
einfallsreicher sind als im Auffinden dringend benötigter  Problemlösungen, die die ganze Gesellschaft
berühren.

Otfried Schrot
Autor des Buches „Zwanzig Appelle eines Zornigen an die Welt“

       


Teilen, Hinweis der Redaktion, Kommentieren und Bewerten in den sozialen Netzwerken und in der Bürgerredaktion:
  • Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Ende des Hinweises.

Keine Kommentare