Die 'niederen Instinkte' der ehrenwerten Bürger
- von Dagmar Schön Rechtsanwältin
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Bei Strafrechtsfragen ist das kollektive Bewusstsein noch im Mittelalter angesiedelt und damit ganz weit weg von den Vorgaben und Wertentscheidungen des Grundgesetzes.
Die Erregungspegel gehen in der Regel bei Themen in die Höhe, die für die, die sich aufregen ungefährlich sind.
Warum regt sich niemand, auch nicht der SPIEGEL, und vor allem auch nicht Herr Til Schweiger, dem in den Medien immer ein Forum gegeben wird, über die Tatsachen auf, die Dr. Tsokos in seinem Buch beschreibt: "Deutschland misshandelt seine Kinder." In dem Buch, das 2014 erschienen ist, beschreibt er, dass in Deutschland
jeden Tag mehr als 500 Kinder in ihren Familien misshandelt werden und fast jeden Tag ein Kind von seiner Familie getötet wird. Zahlreiche dieser Misshandlungs-Opfer werden später selbst Täter, ein Phänomen, dessen Gründe uns auch schon lange bekannt sind.
Darüber regt sich offenbar niemand auf oder sieht gar einen Handlungsbedarf.
Handlungsbedarf sieht offenbar auch niemand wegen der tausenden von Toten und Schwerverletzten, die jedes Jahr in unseren Krankenhäusern durch Hygienemängel, Ärztefehler u. ä. verursacht werden.
Gegen Herrn Edathy fand ein Hexenprozess statt, sein Leben war ruiniert, bevor seine Schuld festgestellt war. Dabei war seine Schuld auf jeden Fall so gering, dass das Verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt werden konnte. Für mich, als langjährige RAin ist klar, dass die Staatsanwaltschaft der Einstellung nicht zugestimmt hätte, wenn seine Schuld wirklich schwerwiegend gewesen wäre.
Edathy heißt schließlich nicht Dr. Helmut Kohl. Es gab mit Sicherheit in unserer Rechtsgeschichte schon Verfahrenseinstellungen gegen Bußgeldzahlungen, wo dies völlig unangebracht und somit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Rechtsbeugung war. Der berühmteste Fall ist der des Ex-Kanzlers Dr. Kohl, der sich illegalen Parteispendern mehr verpflichtet fühlte und immer noch fühlt - "Die Namen der Spender gebe ich nicht preis." - , als seinem Amtseid.
Darüber sollten sich Bürger aufregen, denen ihr Rechtsstaat am Herzen liegt.
Viele der ehrenwerten Bürger, allen voran Herr Schweiger, hätten sicher gerne Edathys Hinrichtung beigewohnt. Da sie physisch nicht möglich war, wurde sie medial vollzogen. Verantwortlich für dieser skandalöse Umgang mit Herrn Edathy war in erster Linie die Staatsanwaltschaft und in zweiter Linie die Medien.
Was hier 'verbrochen' wurde, hat nichts, aber auch gar nichts mit den Wertentscheidungen unseres GG zu tun.
Ich finde es deshalb gut, dass Edathy dem Staat und seinen ehrenwerten Bürgern den Mittelfinger gezeigt hat.
Das war ein Ausdruck seiner Würde, die er sich nun auch nicht noch nehmen lassen wollte. Das, nur als Ausdruck einer Machtfrage zu sehen, wie im Artikel, halte ich für falsch.
Ja, in der Tat: An dem Fall Edathy und seiner Behandlung durch Justiz und Öffentlichkeit wurden niedere Instinkte sichtbar - keinesfalls der Geist des Grundgesetzes.
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