Sehr geehrte Damen und Herren ,
heute möchte ich mich an Sie wenden, mit der Bitte dieses in ihrer Zeitung zu drucken. Mein Vater verstarb im Mai 2014. Er wurde auf dem Friedhof in Schmargendorf beigesetzt, in ein Sammelgrab anonym. Da meine Mutter (88 Jahre) sich entschied zu mir, ihrer Tochter, nach Ostholstein zu ziehen, baten wir bei der zuständigen Friedhofsverwaltung um Umbettung. Diesem Wunsch wurde auch entsprochen.
Nunmehr stellte sich für mich die Frage: Die Urnenstelle wurde für 20 Jahre gekauft. Da die Urne jedoch nur 7 Monate in diesem Sammelgrab verweilte und auch nochmals Gebühren für die Umbettung anfielen, hatte ich um eine Teil - Rückerstattung der Friedhofsgebühren gebeten.
Heute nunmehr, nach langen Bitten, bekam ich die Erklärung: Bei Umbettung entfällt das Nutzungsrecht. Das heißt, dass diese Urnenstelle in kürzester Zeit 2 mal vergeben und kassiert wird. Das stört mein Rechtsempfinden gewaltig.
Irgendwie kann ich das alles nicht nachvollziehen und bitte Sie, falls Interesse besteht, dieses mal an die Öffentlichkeit zu bringen.
Es kann doch nicht sein,das mit dem Tod Geschäft gemacht wird.
Auf eine Antwort hoffend
Viele Grüße
Ruth Pankalla
Bürgerredaktion: Nach Rückfrage erreichte uns folgende Ergänzung:Die Umbettung erfolgte von Berlin Schmargendorf nach Scharbeutz auf den dortigen Friedhof.
Die Friedhofsgebühren belaufen sich auf 893.- die in Berlin einbehalten werden, wie ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt.
In der Absage auf Rückerstattung der Gebühren wegen Umbettung, wurde mir mitgeteilt, dass im Falle einer Umbettung das Nutzungsrecht an der Grabstätte erloschen ist und somit keine Erstattung der Gebühren erfolgt.
Das wurde mir von Frau Kraft-Postelmann Bezirksamt Charlottenburg -Wilmersdorf von Berlin Kalischerstr.7 in 10713 Berlin 030-9029-18578 mitgeteilt. Das kuriose bei dieser ganzen Angelegenheit ist auch noch, dass mein verstorbener Vater für das Grünflächenamt und die Friedhofsverwaltung in Berlin fast 40 Jahre gearbeitet hat.
Viele Grüße
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Ruth Pankalla
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