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Zu Ihrem Artikel  Das Recht „Nein“ zu sagen  vom 08.Oktober 2014

Eine gut gemeinte Absicht und hoffentlich auch wirksam, Kindern zu zeigen, daß sie sich wehren dürfen wenn Erwachsene mit ihnen machen was diese selbst wollen und was sie als ihr Recht dem Kind gegenüber empfinden.
Ein Kind kann sich gegen „Übergriffe“ eines Erwachsenen versuchen zu wehren, im allgemeinen wird es damit auf Ablehnung stoßen. Die meist seelischen Schmerzen, die ihnen die Erwachsenen mit ihrem inakzeptablen Verhalten zufügen, bringen die Kinder dazu, daß sie sich nicht wagen sich gegen die Übergriffe abzugrenzen. Denn viele Kinder erleben, sie dürfen nicht „NEIN“ sagen, da sie sonst Liebe, Zuneigung und Schutz verlieren. Dies ruft in den Kindern, die es betrifft, eine tiefe Verunsicherung hervor.
Für die Mißachtung kindlicher Gefühle mag hier als Beispiel die Situation von getrenntlebenden Eltern stehen, bei denen oft die Kinder die beklagenswerten sind.
Das Kind weigert sich, weint und ist verzweifelt weil es mit einem Elternteil den Tag oder Wochenende, je nach amtlichen Urteil, mitgehen muß. Was hilft es dem Kind nein zu sagen, wenn dieses Nein einfach übergangen wird? Dieses Kind lernt durch die Mißachtung seines Gefühls, daß es aussichtslos ist, sich gegen diese Übermacht zu wehren. Die Macht besteht in der Manipulation der Empfindung des Kindes, durch Ablenkung des bestehenden Gefühls, durch Versprechungen und oder Vorwürfen  seitens des Erwachsenen. Mit dieser Methode wird das Kind unter Druck gesetzt. Das wird auch vom Gesetz in Kauf genommen, denn die Eltern haben das Recht mit ihrem Kind Zeit zu verleben, ob das Kind will oder nicht. Das Kind wiederum hat ein Recht auf seine Eltern. Ob das Kind dieses Recht in Anspruch nehmen möchte, danach wird es nicht gefragt. Aus Recht wird Pflicht.
Das Kind wird sich als Folge davon schwerlich gegen Übergriffe wehren können, da es gelernt hat, sowieso in der Verliererposition  zu sein, darauf ist es konditioniert worden. Das Wehgeschrei später, daß man Kinder besser schützen müsse, hätte zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden sollen. Die Damen vom Kinderschutzbund und Wildwasser, in Ihrem Artikel, haben erlebt, daß zu ihrem Elternabend kärgliche 28 Personen gekommen sind.Das scheint mir ein Zeichen dafür, wie wenig wirkliches, aktives Interesse für eine Verbesserung für unsre Kinder im Bewußtsein der Erwachsenen ist.
Ich bin der Auffassung, den Erwachsenen und den Gesetzgebern sollte diese lobenswerte „Kompanie Kopfstand“ den Spiegel vorhalten.
Wir Erwachsene sind es in erster Linie, die ihr Verhalten hinterfragen müssen und lernen sollten zu fühlen, wo unsere Grenzen dem Kind gegenüber sind. Mit unserer Achtung vor dem NEIN des Kindes, wird es lernen können, sich vor Grenzverletzungen besser zu schützen.

Jutta Koehler-Orsi

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