Neue Züricher Zeitung vom 07.10.2014 laut genios.de. Mehr Info nicht bekannt
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Im Artikel 24 der Charta der Vereinten  Nationen heißt es:
Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens.
Die ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates sind die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich.
Im Abwehrkampf gegen ISIS fehlen aber Russland und China.
Entweder halten die USA auf Grund von immer noch vorhandenen verkappten Wirtschaftsinteressen im Irak die beiden genannten Großmächte heraus oder diese “drücken”  sich vor der Wahrnehmung der ihnen aus der Charta der Vereinten Nationen zugewachsenen Verantwortung.
Erschwerend kommt bei der Lagebeurteilung hinzu, dass die USA in moralischer Hinsicht ein angeschlagener Gegner der ISIS sind, weil sie sich auf irakischem Boden den völkerrechtswidrigen dritten Golfkrieg “gegönnt” haben, in welchem sie auf Menschenleben ebenfalls keine Rücksicht genommen haben.
Fazit: in beiden Fällen lässt sich sagen: die ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates nehmen ihre gemeinsame Verantwortung für die Erhaltung des Weltfriedens nicht wahr. Jeder kocht seine eigene nationale Suppe – wie in der Ukraine so im Irak. Deshalb stellt der Weltsicherheitsrat auch keine Autorität dar, und auf unserem Planeten tanzen die Ratten und die Mäuse auf den Tischen, weil die zubeißende Katze fehlt.
Leider sieht die Charta der Vereinten Nationen keine Instanz vor,die befugt ist, den Weltsicherheitsrat an seine Pflichten gemäß Artikel 24 der UN Charta zu erinnern.

Otfried Schrot

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