Heiße Thema und Fragen, die „Niemand“ anfassen will, möchte, oder darf …

Meine Frage ist z.B., warum Herr Bundeskanzler Merz plötzlich so still ist , wenn es sich um die „tatsächlich vorgeschlagene Reform der Altersversorgung also nicht nur die Renten aber auch die Pensionen wie auch die Abschaffung von den zahlreichen „Privilegien“ für die Politiker und Beamten, und ihren Witwen.
 Artikel 3 des GG – Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung und Diskriminierungsverbot. (Papier verträgt Alles)
Es wurde durch die „Rentenkommission“ vorgeschlagen, nicht nur die notwendige Rentenreform durchzuführen aber auch Reform von IMMER NOCH beitragsfreien Pensionen. Deutsch gesagt: „Auch diese „privilegierte Gruppe von Politikern, Beamten sollten mit den Selbständigen natürlich, auch (ihre) „sozial-gerechte“ Beiträge zur Altersversorgung“ selbst zu zahlen. Es ist WICHTIG und sozial gerecht, wenn die vielen Vorteilmaßnahmen für die Beamten und Politiker endlich gestrichen werden. „Es ist nicht nur unsozial, sondern diskriminierend und verachtend, wenn die Beamten und Politiker z.B. Auszahlung der 13te Pension – als Weihnachtsgeld (sonst ist Weihnachtsgeld Allgemeine abgeschafft,) ODER, Prämien für Inflationsausgleich, /der natürlich nicht für die Rentner in dem Bundestag nicht beschlossen wurde. Zu den Vorteilmaßnahmen gehören auch die verschiedenen Beihilfen, wie zu der privaten Krankenversicherung, oder „extra höheren Kindergeld“ und weitere Vorzüge wie z.B. Benutzung und Finanzierung von Dienstwagen …)
Ich muss wahrscheinlich zu den Rentenreformen ein bisschen konkret und sachlich sein.
Die Höhe der Beamtenpension hängt von der Besoldungsgruppe, der Dienstzeit und dem letzten Gehalt ab. Bundesweit liegt die durchschnittliche Beamtenpension bei rund 3.240 Euro brutto pro Monat.
Im Gegensatz zur Rente basiert die Pension nicht auf den Einzahlungen eines Berufslebens, sondern auf den letzten Bezügen vor dem Ruhestand. Die Rentner als Beitragszahler erhalten nach 45 Beschäftigungs-- und Beitragsjahren nicht mehr als 47% des netto- Durchschnittsverdienst.
 Diese „alte (aus der Zeit des Bismarck) veraltete und diskriminierenden Sozialsystem, hat mit der Gleichheit vor dem Gesetz, wie auch der Menschenwürde und Grundlagen einer Demokratie wirklich NICHT ZU TUN.
Nur ein sozial gerechten Rentensystem wie in den meisten „demokratischen“ Ländern Europas, kann der jungen Generation garantieren, dass diese „unsoziale und Menschen verachtete Altersversorgung des Volkes“ sie, in der Zukunft NICHT diskriminierend, belastet.
Die meisten Politiker wie auch Herr Bundeskanzler Merz und natürlich der Beamtenbund, widersprechen oder „bremsen“ diesen Vorschlag der Rentenkommission, denn diese „präferierte Gesellschaft der parlamentarischen Demokratie“ hätte keine Untertahnen, die ihre Pensionen finanzieren müssen.
Aus diesem Grund, muss auch das Volk, ja es ist richtig geschrieben – das deutsche Volk, laut dem Artikel 146 des GG, die Grundrechte nach 50 Jahren Demokratie und den Grundrechten auch überarbeitet und neu definieren. Damit sollten auch zahlreiche Artikel des Grundgesetzes neu formuliert sein und die Vorteilmaßnahmen für Beamten und Politiker, nach der Europäischen Konvention für Menschenrechten, reformiert. Natürlich sollten die Grundrechte auch für die Richter verbindlich sein, und nicht, dass sich die Richter eigene Gesetze machen. Das Volk hat keinen „Rechtsmittel“ gegen die Endscheidungen korrupten Richter sich wehren.
Es ist mehr als nur paradox, wenn in dem Artikel 3 (1) des GG für Bundesrepublik Deutschland geschrieben ist: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Über die Ausnahmen für Beamte oder Politiker steht in dem Grundgesetz aber NICHTS.
          Dieses Dilemma wurde diesmal vor den Wahlen im Berlin heiß diskutiert:
 „Anders als alle abhängig Beschäftigten zahlen die Mitglieder des Abgeordnetenhauses für ihre Alterspension keinen eigenen Cent; finanziert wird sie vollständig aus Steuermitteln, die zu einem erheblichen Teil erst künftige Generationen aufbringen. Wie groß der Abstand ist, zeigt ein Vergleich: Nach zehn Mandatsjahren erhält ein Mitglied 2.857 Euro im Monat, während eine Arbeitnehmerin nach zehn Jahren Höchstbeitrag auf rund 830 Euro (und bei durchschnittlichem Verdienst nur auf rund 425 Euro) kommt. Wir sind der Meinung, dass Politiker, die über unser Rentensystem entscheiden, auch daran teilhaben sollten.“ 

Lieber Leser was sagen sie dazu, wäre diese sozial gerechte Thema auch Wahlthema für den Rest Deutschland?

Oskar Georg Siebert

Politisch wie auch religiös, frei und unabhängig.

(Auszeichnungen und Lebenslauf Via Google Oskar Georg Siebert)

 


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