Bürgerredaktion Startbild
SymbolBenutzerSymbolAdressenschwSymbolA ZschwthemenSymbolKommentarSymbolSuchenSymbolMenue

Für den Erhalt der demokratischen Streitkultur:
Ihr Leserbrief in der Bürgerredaktion.de.
Dauerhaft lesbar. Nicht gekürzt. Unzensiert. Kostenlos.

 

Grundsteuer-Reform ab 2025 und Windräder Disput

Sehr geehrter Damen und Herren,

Ich bin von der miserabel zum Landesgesetz gewordenen Grundsteuerreform 2025 stark betroffen. Meine verstorbene Ehegattin hat von Ihren Eltern im Jahr 1964 ein Baugrundstück erworben und wir als Eheleute haben damals 1965/66 ein bescheidenes Haus errichtet. Die damalige Umlegung durch die Gemeindeverwaltung ist durch den Bürgermeister damals so eigenwillig erschlossen worden und ergab für meine Schwiegereltern das Baugrundstück mit der Größe von 1090 qm Länge 60 Meter, Breite 18,3 Meter. Dadurch wurde ich nun mit der Grundsteuerreform von einem Ursprünglichen Messbetrag von 86,54 Euro vom Finanzamt auf den noch gültigen Messbetrag 337,51 Euro belastet,-- eine Erhöhung um fast 1.000 Euro pro Jahr. Dadurch ist meine Grundsteuer von 337,51 Euro Jahresbetrag auf 1.276,59 Euro erhöht worden. Der Hauptgrund meiner Beschwerde ist der größenmäßige Unterschied der damals und Jahre auch später erschlossenen Grundstücke. Gesprächsweise verbreitet ist, dass etwa die Hälfte der Baugrundstücke bis zum drei bis Vierfachen der Messbeträge nun belastet sind, jedoch die anderen 50 % sehr deutlich bis zur ursprünglichen Hälfte entlastet wurden. In meinem erschlossenen Gebiet sind die Häuser meist größer jedoch mit deutlich niedrigeren Messzahlen. Eine derart krasse Erhöhung und Ermäßigung ist Demokratiefeindlich und für tausende Widersprüche Beispielhaft. Aber die Kretschmann geführte Regierung hat die Grundsteuer die als Gemeindesteuer vor mehr als hundert Jahren entstanden ist zu einer zweckbestimmten Abgabe umfunktioniert anstatt sich mit unseren Süddeutschen Länderregierungen abzustimmen. Ich frage Sie nun an wie lange wollen Sie die unausweichliche Reform noch hinausschieben ?? Die damit befassten Gerichte können zu dem beschlossenen Gesetz nur nein sagen, aber eine Reform ist Sache des Baden-Württembergischen Landtags. Möglicherweise werden auch Verjährungen für die zu niedrig belasteten Grundstücksbesitzer ein Faktum, jedoch werden die legalen Widersprüche nicht unter den Tisch fallen.

Hier in Großglattbach sind wir im Neubaugebiet und bekämpfen einen zu geringen Abstand der in Planung befindlichen vier Windräder, wir wollen unsere Ruhe und keine schwerwiegenden ständigen Windrädergeräusche.

Auseinandersetzungen wie im Uhinger Teilort Baiereck,, dort wurde eine Nachtabschaltung bisher erreicht, der Streit geht aber weiter. Bei uns liegen die Fakten ähnlich , unsere Befürchtungen sind daher berechtigt.

Mit freundlichem Gruß Adolf Reutter

 

 

 


Teilen, Hinweis der Redaktion, Kommentieren und Bewerten in den sozialen Netzwerken und in der Bürgerredaktion:
  • QR Code dieser Seite der Bürgerredaktion.de:
  • Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Ende des Hinweises.

Keine Kommentare

Datenschutz || Impressum || Kontakt

 Idee, Design, Programm, Administration und Copyright  ©2026 by Michael Maresch