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50 Jahre in Deutschland und dennoch immer noch ein „Ausländer“.
(Ein Rückblick als deutscher Flüchtling über die wahre Demokratie, Menschenrechte, Integration, Inklusion, Gerechtigkeit aber auch die Grundrechte Bundesrepublik Deutschland.)

Um der Verfolgung, Diskriminierung und der Macht des tschechoslowakischen Staatssicherheitsdienstes, sowie der korrupten „kommunistischen Justiz“ zu entfliehen, emigrierte ich am 15. Juli 1976 – also vor 50 Jahren - aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik nach Deutschland. (Land meiner Herkunft)
Damals hoffte ich noch, in Deutschland endlich Sicherheit und Gerechtigkeit zu finden.
Nur wenige Tage nach meiner Ankunft in Regensburg, der Stadt, die ich mir bei der Registrierung in Nürnberg-Zündorf als neue Heimat ausgesucht hatte, ahnte ich noch nicht, dass meine Flucht in die Freiheit für mich, auch einen Schritt „vom Regen in die Traufe "sein konnte.
In der Stadt Regensburg wollte ich mir ein neues Leben und eine sichere Zukunft für mich und meine Familie aufbauen. Nach dem Studium der Verfassung bzw. des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und dem Besuch Bayerischen Landtages im München, war ich (damals) überzeugt, dass Deutschland nicht nur ein demokratischer, sondern auch ein gerechter Staat ist, der seine Bürger durch seine Gesetze schützt und ihnen auch die Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz sowie auch die Gedanken- und die Meinungsfreiheit, garantiert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist weltweit der schärfste Kritiker von Menschenrechtsverletzungen.
Aber hat Deutschland oder besser gesagt die deutschen Politiker und die deutsche Justiz, das Recht, andere Staaten oder deren „autokratische Politik und ihre Justiz“ zu kritisieren oder zu verurteilen?
Nein! Dazu haben sie kein Recht. Die deutsche Politik und ihre sogenannte unabhängige Justiz, als dritte Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch gewählte Richter, widersprechen immer wieder den demokratischen Prinzipien wie auch der Gerechtigkeit. Nicht nur zunehmende Verachtung von Bürgerrechten wie auch Gesetzen (BGB), durch manchen Richter, verursacht Misstrauen gegenüber unserem Rechtssystem. Die meisten Politiker, vom Stadtrat bis zu Bundestag, sprechen über „Integration, Gerechtigkeit, Inklusion, Gleichbehandlung, Menschenrechte und Menschenwürde“, sie aber sprechen leider nur, denn für sie gelten andere Gesetze.
Zahlreiche Richter, insbesondere in den Zivilkammern, missachten nicht nur das deutsche Zivilrecht, sondern auch die Sicherheitsbestimmungen von Städten und Ländern.  Für mich klingt Absatz 1 des Grundgesetzes, oder sogar Artikeln der Charta für Menschenrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtecharta) wie ein schlechter Witz. „Die Menschenwürde ist unantastbar. Es ist die Pflicht aller staatlichen Organe, sie zu achten und zu schützen …und so weiter…“ Oder Artikel 97 des GG: (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen! -“ Aber aus meiner achtjährigen, bitteren Erfahrung mit der deutschen Justiz weiß ich jetzt, dass manche Richter insbesondere in den Zivilkammern, beurteilen oder entscheiden nicht nach dem deutschen Recht, sondern danach, WER der Kläger und WER der Beklagter, ist.  Aufgrund zahlreicher „objektiver“ Recherchen durch die Presse (MZ) sowie den Aussagen mehrerer betroffener Bürger, wurde mir bestätigt, dass manche Richterentscheidungen oder sogar Gerichtsurteile nicht nach den (geltenden) Gesetzen entschieden werden, sondern nach einer Absprache zwischen den Richter und den Anwälten.
Meine Erfahrungen als Kläger aus dem über acht Jahre andauernden Zivilprozess vor dem Landgericht Regensburg gezeigt haben, wie oft „machtlos“ die Grundgesetze für Bundesrepublik Deutschland gegen die Walküren manchen Richter, sind. Es wurde mir bewusst, dass nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht für manche Richter nicht bindend sind. Während all dieser Jahre meiner Prozesse sah ich mich als Kläger und Bürger der Bundesrepublik Deutschland immer wieder mit folgender Frage konfrontiert: „Ist die deutsche Justiz oder die deutschen Richter korrupt?“ Generell lässt sich die deutsche Justiz nicht als „korrupt“ bezeichnen, obwohl einige Richter, insbesondere am Landgericht Regensburg, mit ihren Urteilen und Entscheidungen, natürlich nach persönlichen Absprachen zwischen den Richtern und Anwälten, beschlossen werden. Diese Tatsachen führen zunehmend zu kontroversen Diskussionen über eine unabhängige gerechte und faire deutsche Justiz.
    Als ich am 2. Februar 2017 im Regensburg auf dem Weg zur Garage auf einem vereisten und nicht gestreuten Weg ausrutscht bin und mich verletzte, hoffte ich, dass das Gericht oder die Richter – basierend auf der städtischen Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Beschluss vom 20. Juni 2011) - wie auch das § 823 BGB... über meine Zivilklage entscheiden.“ Es war aber mein größter Irrtum und Enttäuschung über die Grundrechte und das Rechtssystem Bundesrepublik Deutschland.
Natürlich wusste ich bisher nicht, dass ich mich als „normaler Bürger“ und vermutlich auch als politischer Flüchtling aus der ehemaligen Tschechoslowakei, durch meine Zivilklage, zur leichten Beute für korrupten Richter und Anwälten, gemacht habe.
Also vom Kläger zum Beklagten. (In meinem Fall) Um die beiden Beklagten, also den Grundstückinhaber Immobilien RIEGER GmbH Regensburg und seinen Hausmeisterdienstleister von jeder Schuld oder Mitschuld freizusprechen, haben die Richter nicht nur die bürgerlichen Gesetze und Verordnungen ignoriert, sondern mit dem „falschen, rechtswidrigen und manipulierten Texten in ihren Beschlüssen und Protokollen ihre Entscheidungen begründete. (Belegt natürlich durch schriftliche Beweise - Autor)
Mit einer sogenannten „gegenseitigen Vergleichsvereinbarung“ versuchte die Richterin am LG Regensburg nicht nur mein Leben und meine Existenz aber auch die Existenz und Zukunft meiner Familie „bewusst zu zerstören.“
    Ich möchte nicht wieder auf meinen „skandalösen Zivilprozess“ zurückzukommen, da ich bereits mehrfach über diesen „Justizskandal und Diskriminierungen durch die Richter“ geschrieben habe und somit versuchte ich auch die Mitbürger vor „jede Zivilklage“ vor dem Landgericht Regensburg, gewarnt habe. Die Manipulation von Zeugenaussagen in den Richterberichten oder gar die Ignorierung von den Beweismitteln gehören offenbar zum sogenannten „gerechten und normalen“ Zivilprozess vor dem Landgericht Regensburg.
Vertrauenswürdig und gestützt durch die Bürgerrechte und das Grundgesetz für Bundesrepublik Deutschland und europäischen Menschenrechten, reichte ich meine Beschwerde gegen dem „befangenen Richter“ bis zum Bundesverfassungsgericht im
Karlsruhe. Obwohl meine Beschwerde zunächst von dem Richter des Bundesverwaltungsgerichtshofes als gerecht und ausreichend begründet zu der Entscheidung durch das Senat angenommen wurde, erhielt ich einige Wochen später eine weitere Nachricht aus Karlsruhe. „Ihre Beschwerde wegen der Diskriminierungen und Befangenheit des Richters, (natürlich ohne jeden Grund) wurde abgewiesen, und dem Senat nicht vorgelegt. Gegen diesen Bescheid ist kein Widerspruch zugelassen“. Da bin ich aus dem Traum über die „deutsche“ Demokratie, Gerechtigkeit und des Grundgesetzes, (endlich) aufgewacht.
Die Ablehnung meiner Beschwerde bestätigte das alte Sprichwort: „Eine Hand wäscht die andere“, oder „Ein Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Aber die Folge meiner Beschwerde war, dass der Direktor des Landgerichts Regensburg den Abschluss meines Zivilprozesses an eine junge Richterin übertragen hat. Nach monatelangen manipulierten Verhandlungen schloss die „neu ernannte Richterin“ mein Zivilprozess mit einer sogenannten „Einigung,“ ab. Diese Vereinbarung oder Einigung basierte ABER NUR auf „die persönlichen Absprachen“ zwischen den Anwälten der Beklagten und der Frau Richterin - aber nicht meine. Auf Grundlage dieser Vereinbarung hat die Richterin, wie folgt, entschieden: “Der Grundstückseigentümer (Immobilien RIEGER GmbH Regensburg) trägt lediglich - 1 % der Mitschuld, NICHT NUR an den Verletzungen des Klägers, sondern auch an den groben Verletzungen der bürgerlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften der Stadt Regensburg wie auch dem § 823 BGB und weiteren Gesetzen. Sein Hausmeister (der die Zufahrtsstraße zu den Gemeinschaftsgaragen auch nach drei Tagen nach dem Blitzeis, nicht ausreichend und eindeutig – via Beweisfotos, gestreut hatte und die Eisplatten entfernte) haftet nur mit 9 % Mitschuld. Die Richterin sprach in ihrer Vereinbarung, Urteil oder Beschluss (wie man will) ihr Machtwort und das „VOLL“ im Sinne ihrer Vorgesetzten und mich als Kläger und Geschädigten verurteilte zu 90 % Mit-schuld.  Die Richterin verurteilte mich (natürlich) zur Übernahme sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Sie verpackte ihr „diskriminierendes“ (praktisch) Gerichtsurteil in eine sogenannte „Einvernehmliche Vereinbarung“, natürlich ohne meine Beteiligung oder Zustimmung.
Aber mal ehrlich, (Leute), welcher unschuldige Mensch würde, schon freiwillig ein Verbrechen oder einen Gesetzesverstoß, OHNE eigenen wahren SCHULD gestehen und „freiwillig“ weit über 20.000 Euro an das Gericht und die beiden Anwälten Angeklagten also weiteren -zig Tausend Euro zu zahlen?
        Vor dem Bayerischen Oberlandesgericht am Haidplatz in Regensburg steht ein Brunnen mit großer Statue der JUSTITIA.  Als die einzige Justitia hat sie vor ihren Augen aber  KEINE BINDE. - Die Binde selbst wird so zum kraftvollen Versprechen: „Wer nicht sieht, kann niemanden bevorzugen, urteilt ohne Vorurteil, was sich wohl in der Praxis auf die Neutralität und Fairness der deutschen Justiz auswirken sollte“.
In dem der Richter zu Beginn des Prozesses, wie die später ausgetauschte Richterin, mir als Kläger und Rentner (mit netto Rente unter 800 Euro) die „Prozesskostenhilfe“ verweigerte, obwohl beide Richter waren sich bewusst, dass sie nicht nur mich, son-dern auch meine Familie finanziell ruinieren würden oder dass sie mich gezwungen, im Interesse der Beklagten und aus meinen finanziellen Gründen meine Klage zurückzuziehen und psychisch wie auch finanziell, praktisch aufzugeben.
Wie die (mehreren) Recherchen in den Zeitungen belegen, werden (zivilrechtliche) Urteile oder Entscheidungen zwischen manchen Richtern und Anwälten oft nicht nur diskutiert, sondern auch häufig untereinander – natürlich außerhalb des Gerichts beschlossen. Bei der Regensburger Justiz handelt es sich (sehr oft) auch um die gegenseitigen Absprachen zwischen Richter und Anwälten, bei ihrem „Stammtisch“ und das im Gasthaus Goldener Hirsch in Regensburg (Bericht im MZ „Gericht statt Goldener Hirsch“ der des skandalösen Urteils „Gustl Mullath“ u.s.w.)
Die Medien sprechen oft über die „(vielen) Gefahren für die deutsche Demokratie“, aber niemand, absolut niemand, wagt es, korrupte Justiz oder korrupte Richter anzuprangern. Korrupte Richter sind nicht nur eine Gefahr für jede Demokratie, sondern sie erwecken auch Misstrauen der Bürger sowohl gegenüber dem Rechtssystem als auch gegenüber dem (gefeierten) "Grundgesetz für Bundesrepublik Deutschland."
Solche Richter sind nicht nur die schwarzen Schafe der deutschen Justiz, sondern auch eine Schande für all jene Richter, die objektiv und unabhängig im Sinne des Gesetzes, über Schuld oder Unschuld wie auch das Schicksal oder die Zukunft „unschuldiger Bürger“ entscheiden müssen.
        … Ich habe aber sowohl die kommunistische Diktatur, die Diskriminierungen und Verfolgungen wie auch mehr als 4 Monaten der Untersuchungshaft der Tschechoslowakischer Staatspolizei mit psychischen und physischen Verhörmethoden schon einmal, überlebt. Deshalb bin ich überzeugt, dass ich auch diesmal, diese Diskriminierungen und Machtmissbrauch der deutschen, vor allem aber der Regensburger Justiz überstehe und die „finanzielle STRAFE“ bis Ende meines Lebens, abzahlen kann.
         Es ist aber nicht die einzige Diskriminierung, die ich nach meiner Emigration oder Flucht nach Deutschland ertragen musste. Nach meiner Flucht im Juli 1976 und erst nach fast 8 jahrelangen Gerichtsverfahren gegen die Stadt Regensburg, wurde mir durch das höchsten Bayerischen Verwaltungsgericht meine „deutsche“ Staatsangehörigkeit zurückgegeben oder endlich anerkannt, obwohl ich im Deutschland geboren bin und mein Vater ein Deutscher, war. Artikel 16 des Grundgesetzes „(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ ABER für manchen Beamten – natürlich „Unwichtig“.
Als ehrenamtlicher Kulturschaffende, Filmemacher, und Bücherautor wie auch Organisator der Bayerisch-tschechischen Kulturkooperationen wurde ich, über 25 Jahre lang nicht nur kulturell, sondern auch politisch ignoriert und natürlich auch ausgegrenzt. Erst wurde ich, im Oktober 1996 durch dem CSU-Oberbürgermeister mit dem „Kulturförderpreis der Stadt Regensburg“ ausgezeichnet aber ab den Eintritt des „neuen“ Kulturreferenten 1999 und seiner (persönlichen) Kulturpolitik waren Alle meine internationalen Erfolge und Auszeichnungen (über 300 internationalen Filmpreisen und Anerkennungen), im Bereich des nicht  - professionellen Films, ignoriert.
Ich war und ich bin aus dem „Kulturleben und den kulturellen Aktivitäten der Stadt Regensburg“ ausgeschlossen. Nach dem „persönlichen Gespräch“ mit der Frau Oberbürgermeisterin (SPD) und damaligen Kulturreferenten (Unger) im Herbst 2018, dürfte ich nie mehr, ohne ausdrücklicher „Zustimmung des Stadtrates“ meine international auszeichneten Kurzfilme, wie auch die grenzüberschreitenden Vorlesungen und die Präsentation meiner Bücher, als „Regensburger Künstler oder als „freier Kulturbotschafter aus Regensburg“ nicht mehr fortführen. So musste ich nach diesem „Gespräch“ natürlich meine „Literarische Reise in die Tschechischen Republik“, (als Deutsch-tschechische literarische Projekt und Zusammenarbeit) absagen.
Nach diesen Rückschlägen und Abgrenzungen muss ich offen gestehen:
„So habe ich mir die Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich nicht vorgestellt. Hatte sich mein ehrenamtliches Engagement für die Stadt Regensburg gelohnt?
Trotz dieser „kulturpolitischen“ Diskriminierung und Ignoranz seitens der Stadt Regensburg bin ich zutiefst stolz auf all die Erfolge und internationalen Auszeichnungen, die ich als Bürger oder als (nicht-professioneller) Künstler, auf dem Gebiet des Films, grenzüberschreitende und internationale Zusammenarbeit, die Erinnerungskultur und Literatur als Repräsentant jener Stadt, erringen konnte. Die Politik der Stadt Regensburg leidet häufig unter dem sogenannten „Demokratiedefizit.“ Nicht die Taten, Verdienste oder sogar ehrenamtliches Engagement – geschweige internationalen Erfolge und Auszeichnungen – sind in der Kulturpolitik der Stadt Regensburg ausschlaggebend. In der „Stadtpolitik“ spielten und spielen die Erfolge und Engagement in „meinem Fall“ keine Rolle MEHR. Natürlich, dass bei dem Beurteilung und Anerkennung spielen mehr oder weniger die „persönlichen Bekanntschaften oder Kontakte aber auch die politischen wie auch die religiösen und nationale Zugehörigkeiten und Herkunft aber immer öfter auch die (unterschiedlichen) Meinungen.
So habe ich mir nach den 50 Jahren in Deutschland die „Demokratie und Freiheit in Deutschland, wirklich NICHT vorgestellt“. Ich bin nicht aus „wirtschaftlichen“ Gründen nach Deutschland geflüchtet, sondern als politischer Dissident und verfolgter Feind des Kommunismus in der CSSR, und weil ich „wieder“ ein Deutscher sein wollte. Natürlich, dass ich nicht gewusst habe, dass mein „Stolz“ ein Deutscher zu sein, meistens als „rechtspopulistisch und kriminell “ bezeichnet wurde. Fast 30 Jahren wurde ich gezwungen die Sowjetunion und Kommunismus zu lieben, aber ich habe mich gewährt. Jetzt sollte ich "Judentum und Juden" lieben weil es ein "Staatsresort der Bundesrepublik Deutschland " ist, ABER bin in einer Demokratie geflohen und somit lasse ich mich zu keine "nationale -, religiöse oder sogar politische "LIEBE" zu zwingen. 
Ich habe im Leben niemals den einfachen oder bequemen Weg gesucht – und genau deshalb lautet mein Lebensmotto:
„Geh nicht dorthin, wohin der leichte Weg führt – geh dorthin, wo es noch keine Wege gibt, und hinterlasse dort deine Spuren.“


Oskar Georg Siebert

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Filmemacher und Buchautor

(Auszeichnungen und Lebenslauf Via Google Oskar Georg Siebert)


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