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Anny Schmitter

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Gießener Allgemeine

Zu Ihrem Bericht "Was vom 29.Nov.in Erinnerung bleibt" & ähnlichen sowie dem heutigen, dem 30., über künftige Hallenvergabe in Pohlheim:
Widersprüchlichem "Widersetzen" widerstehen!
Laut Umfrage Mitte December trauen die besten Antworten auf die Fragen der Zukunft nur 2% der F.D.P.zu, 5% der SPD, 13% den Grünen, 19% der CDU, jedoch 28% der AfD. Möglicherweise wissen letztere nicht, ob deren Progamm ihnen schaden würde; denn Presse & Funk berichten weniger darüber als über ihre eigene Abneigung. Ist ein Aufarbeiten der Ereignisse, das am 13.in der Kundgebung vor dem Rathaus gefordert wurde, mit seiner Auswahl "neutral"? Das bisherige Hin & Her zum Massenauflauf am 29.XI. ist müßig. Was die verschiedenen Beteiligten nun selbstgewiß äußerten, konnte in Grundzügen Jedermann zuvor entwerfen. Warum genügten für die zigtausend angekündigten Teilnehmer nicht wenige Polizisten zum Verkehrsregeln? Und zwar in Alltagsausrüstung; stattdessen vorsorglich 5Tsd.im Kampfanzug; und in 12-16StundenSchicht! Wegen massenweiser Absicht, eine zulässige Versammlung zu verhindern: in der Halle Scheinfeueralarm vorbereiten, mit Vermummen Neigung zu Übergriffen zeigen, 1Tsd.Gewaltwillige, 10Tsd.Blockadebegierige, tätliche Angriffe auf einen Abgeordneten und auf mißliebige Journalisten. Ist Das friedlich? Freiheitlich? Nein, Es ähnelt Dem, wogegen zu kämpfen man behauptet. Minderte Das den Zuspruch zur AfD oder förderte Es ihn?
Die in Umfragen überholten Parteien sollten mit eigenen Zukunftsantworten das abgewanderte Viertel der Leute in seinem Lebensgefühl abholen können.
Pohlheim will seine Halle nun nicht an "gesichert Rechtsextreme" vermieten. Und ein anderer Bürgermeister, SPD, will die Hessenhalle nicht betreten, weil dort die AfD-Jugend tagte. Da kann ja eine AfD-Mehrheit woanders ungeniert ebenso gegen "links-grün Versiffte" vorgehen! ...

Ulrich J. Heinz

Welt:

Wohlverhaltenspflicht Dienstvorgesetzter am 16.auf Seite 2

Kennen die Maßregler des kulturkampfbeschreibenden Professors das Leben? Das Volk an sich? Die Verfassung? Rechtlich ist Deutscher, Wer die "Staatsangehörigkeit" besitzt oder eine bestimmte deutsche "Volkszugehörigkeit" oder "Abkömmling" zu Unrecht Ausgebürgerter ist. Artikel 116 GG führt rechtliche und abstammende Stellung zusammen; denn sie sind verschieden. Die FDGO räumt den völkischen Minderheiten Dänen und Sorben Eigenrechte ein. Manische in Owwrrhesse (sic!) sind ein anderer Menschenschlag als das Hauptvolk; trotz formaler Gleichheit. Auch Ungarn in Rumänien, Türken in Bulgarien, Kurden in 3 Nahost-Ländern. 

Verliert man bei Grenzverschiebungen seine Volkszugehörigkeit nach Wesen und Selbstverständnis über Nacht? 

Oder durch das rechtliche Einbürgern? Darf man nicht zugleich Einheimischer und Fremdländischer sein?

Das Anwenden von Rechtssätzen braucht zutreffendes Erfassen tatsächlicher Unterschiede.

Die Sichtweise des BND heute scheint das Gegenteil derjenigen vor 1/2 Jahrhundert zu sein.

Meine ich als gelernter Bio-Pälzer mit Migrationshinnergrund nooch dem 30jähriche Krieg (sic!).

 Ulrich J. Heinz


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