Sehr geehrte Damen und Herren,
als seit über 25 Jahren tätiger Betriebsarzt wende ich mich mit großer Sorge an Sie im Hinblick auf den Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen „zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit“ (Bundesratsdrucksache 735/25).
Ich begrüße ausdrücklich jedes ernsthafte Bemühen, Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Betriebe – von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Aus langjähriger praktischer Erfahrung weiß ich jedoch ebenso, dass ein vermeintlicher Bürokratieabbau im Arbeitsschutz schnell zu einem realen Abbau von Prävention, Sicherheit und Gesundheitsvorsorge führen kann. Genau diese Gefahr sehe ich bei den vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere bei der Neufassung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie im Bereich des Jugendarbeitsschutzes.
1. Verlagerung der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Unfallversicherungsträger
Die vorgesehene Regelung, wonach Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten künftig keine Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mehr bestellen müssen und stattdessen durch die Unfallversicherungsträger „betreut“ werden sollen, halte ich für hochproblematisch. In Deutschland betrifft dies rund 3,4 Millionen Unternehmen – also den überwiegenden Teil aller Betriebe.
Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, dass wirksamer Arbeitsschutz Kontinuität, Betriebskenntnis und Vertrauen voraussetzt. Eine standardisierte Betreuung „von außen“ kann dies nicht leisten. Hinzu kommt ein struktureller Interessenkonflikt: Unfallversicherungsträger wären zugleich beratende Instanz, Aufsicht und Versicherung. Diese Rollenvermischung widerspricht dem Grundgedanken unabhängiger Prävention und birgt erhebliche Risiken für Qualität und Glaubwürdigkeit der Beratung.
Zudem ist fraglich, ob die Unfallversicherungsträger personell überhaupt in der Lage sind, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung in Millionen von Kleinbetrieben sicherzustellen. Bereits heute besteht ein deutlicher Fachkräftemangel in der Arbeitsmedizin und Prävention.
2. Schwächung der Arbeitgeberverantwortung
Der Arbeitsschutz lebt davon, dass Verantwortung im Betrieb verankert ist. Die geplanten Änderungen erwecken jedoch den Eindruck, als werde diese Verantwortung faktisch ausgelagert. In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass klare Zuständigkeiten entscheidend sind. Wenn Arbeitgeber glauben, „die Berufsgenossenschaft kümmert sich“, entsteht ein gefährliches präventives Vakuum – gerade dort, wo Beschäftigte ohnehin besonders vulnerabel sind.
Dies widerspricht nicht nur bewährter nationaler Praxis, sondern auch dem Geist der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ausdrücklich beim Arbeitgeber belässt.
3. Marktverzerrung und Verlust gewachsener Versorgungsstrukturen
Die vorgeschlagene Neuregelung gefährdet zudem die bestehende Versorgungsstruktur freiberuflicher und überbetrieblicher Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte. Viele dieser Kolleginnen und Kollegen betreuen Kleinbetriebe seit Jahren mit hoher Qualität, Nähe und individueller Kenntnis der Arbeitsplätze. Werden diese Strukturen verdrängt, droht ein dauerhafter Verlust an Expertise, Innovation und Wahlfreiheit – mit langfristigen negativen Folgen für den Arbeitsschutz insgesamt.
4. Jugendarbeitsschutz: Mehr Bürokratie statt weniger Vorsorge
Auch die Änderungen im Jugendarbeitsschutz erscheinen mir aus ärztlicher Sicht kritisch. Die geplante Einschränkung der verpflichtenden Erstuntersuchung auf vermeintlich „gefährliche Tätigkeiten“ verlagert Verantwortung und Risiko auf Arbeitgeber, die häufig weder arbeitsmedizinische noch entwicklungsmedizinische Expertise besitzen. In der Praxis wird dies entweder zu Verzögerungen bei Einstellungen oder – schlimmer – zu einer Unterlassung sinnvoller Vorsorge führen.
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen haben nicht nur eine arbeitsplatzbezogene, sondern auch eine wichtige präventive und pädagogische Funktion. Gerade am Beginn des Arbeitslebens erreichen wir junge Menschen oft erstmals mit gesundheitsbezogener Beratung. Dieser Effekt droht verloren zu gehen.
5. Fazit und Bitte an den Gesetzgeber
Zusammenfassend sehe ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf keinen echten Bürokratieabbau, sondern vor allem eine Verlagerung von Pflichten, Kosten und Risiken – zulasten der betrieblichen Prävention und der Gesundheit der Beschäftigten. Aus meiner langjährigen ärztlichen Praxis heraus halte ich dies für einen gefährlichen Schritt rückwärts.
Ich bitte Sie daher eindringlich, die geplanten Änderungen kritisch zu überdenken und gemeinsam mit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachwelt nach Lösungen zu suchen, die tatsächlich entlasten, ohne bewährte Schutzmechanismen zu schwächen. Bürokratieabbau darf kein Synonym für Sicherheitsabbau werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Riebschläger












































































































