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Nicht gekürzt. Unzensiert. Kostenlos.

Sehr geehrte Damen und Herren, des Abgeordneten Hauses.

Wir Bundesbürger haben Sie gewählt mit dem Auftrag in Sinne der Bürger zu handeln und zu walten, dieses schein mir seit einigen Jahren verloren zu sein.

Versprechungen und Lügen!

Ich bin immer wieder erstaunt, wie sie als Politiker und ihre Sachverständigen, die Sozialversicherungsbeiträge nicht in den Griff bekommen.

Dabei ist das Ganze doch sehr einfach.

Einerseits müssten ALLE (Beamte, Abgeordnete, usw., Selbstständige und Arbeitnehmer) die Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen.

Andererseits sollte man nur noch eine Krankenkasse (sogenannte Grundsicherung) haben, die für ALLE gilt, wer dann mehr haben will, kann sich privat versichern, dies muss auch für ALLE gelten!

Dann kann wie bei der Steuer, dort wird das gesamte Entgelt versteuert, warum nicht bei den Sozialversicherungsbeiträgen auch?

Woran liegt das? Anders als bei der Steuer, gibt es bei den Sozialversicherungsbeiträgen Bemessungsgrenzen! Warum?

Würde man diese abschaffen, so könnte der Beitrag nach meinen Berechnungen in der Krankenkasse von jetzt 14,6% auf 11,6%, bei der Rente von 18,6% auf 14,6%, die der Arbeitslosenversicherung von 2,6% auf 1,9% und bei der Pflegeversicherung von 3,6% auf 2,6% fallen.

Also, warum tun SIE das nicht?

Auch noch eins, warum müssen wir Rentner 14,6% Krankenkassenbeitrag zahlen?

Wir haben doch kein Anrecht auf Krankengeld, wie bei den Arbeitnehmern, die in der passiven Altersteilzeit sind.

Im SGB V steht, § 243:

„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4b. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.“!

Warum nun diese Diskrepanz zum Rentenrecht? Hier Änderungsbedarf angesagt!

Wir sind doch eine Solidargemeinschaft, wie es doch viele Richter und Politiker immer beteuern!

Ein wütender Bürger

Wolfgang Denzin


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