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Fragen zur Steuergerechtigkeit und Cum-Ex-Verfahren

Sehr geehrter Herr Dr. Limbach,

der Rücktritt von Frau Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ist nicht nur ein personeller Verlust – er ist ein Warnsignal für den Zustand der Strafverfolgung in Deutschland. Ihre Aussage, dass „die Kleinen gehängt und die Großen laufen gelassen“ würden, ist ein vernichtendes Urteil über die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit.

Während Rentnerinnen und Rentner im hohen Alter Steuererklärungen abgeben müssen und sich als Steuersklaven fühlen, werden Verfahren gegen milliardenschwere Cum-Ex-Akteure eingestellt oder verschleppt. Die geplante Zerschlagung der Cum-Ex-Abteilung unter Ihrer Verantwortung und die faktische Entmachtung von Frau Brorhilker werfen die Frage auf, ob hier Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Besonders brisant ist, dass Personen wie Carsten Maschmeyer, seine Familie und sein Umfeld – darunter auch Mirko Slomka – insgesamt über 55 Millionen Euro in Fonds investierten, die mutmaßlich mit Cum-Ex-Geschäften verbunden waren. Maschmeyer selbst stellte später Strafanzeige gegen die Schweizer Bank Sarasin wegen Betrugs, betonte aber, er habe „nichts gewusst“. Angesichts seiner Finanzexpertise und seiner Rolle als Gründer von AWD erscheint diese Darstellung vielen als wenig glaubwürdig.

Wenn Verfahren gegen solche Investoren nicht konsequent verfolgt oder gar eingestellt werden, stellt sich die Frage:
 Was liegt strafrechtlich vor, wenn Ermittlungen bewusst beendet werden, obwohl ein Anfangsverdacht besteht? 


Ist dies nicht ein Fall von Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) – insbesondere, wenn politische Entscheidungsträger wie Sie durch Umstrukturierungen die Ermittlungsfähigkeit schwächen?

Ich bitte Sie daher um eine klare Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  1. Warum wurde die Cum-Ex-Abteilung geschwächt, obwohl sie Milliarden für den Staat zurückholen könnte?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass auch prominente Täter wie Maschmeyer, Olearius, Berger und andere konsequent verfolgt werden?
  3. Wie erklären Sie den Widerspruch zwischen der Belastung kleiner Steuerzahler und der Nachsicht gegenüber Superreichen?
  4. Was unternehmen Sie konkret, um den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt zu entkräften?
  5. Wie bewerten Sie die Aussage von Frau Brorhilker, dass „die Großen laufen gelassen“ würden – und was tun Sie, um diesem Eindruck entgegenzuwirken?

Die Bürger erwarten, dass der Rechtsstaat nicht nur bei Bagatelldelikten funktioniert, sondern gerade dort, wo Macht und Geld im Spiel sind. Der Rückzug von Frau Brorhilker darf nicht das Ende der Aufklärung sein – sondern muss ein Weckruf sein.

Mit freundlichen Grüßen


Bernd Kochendörfer


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