Erst zeigt uns die Staatsanwaltschaft im Fall Hoeneß und jetzt Herr Kretschmann im Fall Schmiedel, welch kleine Würstchen wir "Normalos" doch sind. In beiden Fällen wurde betrogen! Eine derartige Verharmlosung durch unsere Staatsvertreter gehört eigentlich auch bestraft. Denn sie treten das deutsche Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1) mit Füßen. Kein Wunder, wenn der Glaube an die Gerechtigkeit verloren geht.
R. Walz, Hemmingen




