Für arme Bürger hat der Gesetzgeber Zuzahlungsfreiheit für Medikamente festgelegt. Das macht Sinn, wird aber trotzdem nicht von jedem Berechtigten in Anspruch genommen. Warum?
Wenn Sie arm sind und können die Zuzahlung zu Ihren Medikamenten nicht zahlen, müssen Sie die Freiheit von der Zuzahlung beantragen.
Dazu brauchen Sie eine Bescheinigung des helfenden Amtes, dass Sie Transferleistungen beziehen und Sie brauchen eine Bescheinigung Ihres Hausarztes, dass sie eine chronische Krankheit haben, die regelmäßige medikamentöse Behandlung erfordert.
Dem steht gegenüber:
Das Sozialamt oder das Jobcenter, kennt Ihre Krankenkasse. Ohne die zu kennen erteilen sie keine Hilfe.
Das bedeutet: Das Sozialamt, oder das Jobcenter kann mit einem einfachen Knopfdruck, schon bei der Bewilligung, der Krankenkasse mitteilen: "Dieses Mitglied ist arm"
Die Krankenkasse sieht aus den regelmäßigen Verschreibungen der immer gleichen Medikamente, dass diese Person chronisch krank ist.
Alle benötigten Informationen sind also bei Amt und Krankenkasse. Man sollte denken, dass eine solche Person automatisch von der Zuzahlung befreit sein müsste.
Aber weit gefehlt. Der zu quälende Bürger hat die Leistung jährlich, mit den oben angeführten Belegen zu beantragen. Egal ob er sich schämt, jedes Jahr den Arzt bitten zu müssen: Egal, ob es ihn aus Alters- oder Gesundheitsgründen überfordert:
Du, nutzloser armer Bürger, bitte, bettle, krieche zu Kreuze!
Michael Maresch