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Nicht gekürzt. Unzensiert. Kostenlos.

Sehr geehrte alten und neuen Abgeordnete des Deutschen Bundestag.

Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist lt. Gesetz vorgeschrieben und beträgt z.Zt. 14,6%. Dieser ist aber MIT ANSPRUCH auf Krankengeld.

Da ich Rentner bin und somit KEINEN ANSPRUCH auf Krankengeld habe, ähnlich, wie auch ein Arbeitnehmer in der passiven Altersteilzeitphase und ein Selbständiger ist, muss ich einen Krankenkassenbeitrag von 14% haben.

  • 243 SGB V Ermäßigter Beitragssatz

„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4a. Der er-mäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.“

Hier kommen nun zwei Beitragssätze in Konkurrenz, einerseits aus dem SGB V § 243 und andererseits aus dem Rentengesetzt!?

Ein anderer Verstoß gegenüber dem GG-Artikel 3!

Es werden Krankenkassenbeiträge für betriebliche Altersvorsorge, Zinsen aus Kapitalerträgen mit dem allgemeinen Beitragssatz belegt, warum?

Ein großer Verstoß war und ist die Belegung mit KKB und Pflegeversicherungsbeiträge einer Lebensversicherung, die als Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier hat der Gesetzgeber versagt, weil er keinen Bestands- und Vertrauensschutz für Altverträge vor 2003 eingeführt hat.

Hier wurden schon vorher KKB bezahlt und nun schon wieder, und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil!

Es wundert mich, dass Privatversicherte diese Beiträge nicht zu zahlen brauchen. Sind das bessere Menschen? Ich habe in keinem Gesetz gefunden, das Privatversicherte von den Zahlungen ausgeschlossen sind, gesetzliche Versicherte nicht!?

Wieder ein Verstoß gegen das GG-Artikel 3!

Komischerweise sind Riesterverträge davon ausgeschlossen??!

Warum bekommen Pensionäre einen 50% Zuschuss zur Pflegeverssicherung, Rentner müssen den VOLLEN Beitrag zahlen, warum?

Hier müssen die Gesetze überarbeitet und geändert werden.

Kommen Sie mir nicht mit dem Solidaritätsprinzip daher, so müssten auch Selbstständige und Beamte auch so viel zahlen.

Da redet man von Altersarmut bei Rentnern, kein Wunder, bei diesen Gesetzen.

Und jetzt soll ich auch noch Steuern zahlen für meine Rente, obwohl ich dafür schon Steuern gezahlt habe?!

Wo leben wir denn?

Ich fordere sie hiermit auf für Gerechtigkeit zu sorgen und nicht nur Versprechungen zu machen wie Herr Scholz.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Denzin

 


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