Kommentar am 28.II. "Kleinlich und beleidigt" zu 551 FörderFragen der CDU
Verhindern steuerbegünstigt?
Zu dem "Empörungsbeben" wegen der 551 CDU-Fragen zur Partei-"Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen", taugt die Redensart 'getroffener Hund bellt'.
Wenn bei den Geförderten Alles in der Reihe ist, können sie doch die Gelegenheit begrüßen, Dieses offen zu legen.
Und Rot-Grün könnte die Gelegenheit gerne wahr nehmen, zu zeigen, daß Zuschüsse seiner Ministerien sachgerecht waren und regeltreu verwandt wurden.
Den Zuschuss Fragen benachbart ist die nach Steuervergünstigung: Bei den Aufrufen, im Januar einen Parteitag mittels Massenauflauf zu verhindern, wurde auch um Spenden gebeten; über das Berliner Conto einer als gemeinnützig anerkannten Vereinigung; "Verwendungszweck: Widersetzen". Nun rühmen die Betreiber: "Wir konnten den Normalbetrieb der AfD nachhaltig stören" - https://widersetzen.com . Mit 15.000 Leuten.
Die öffentliche Hand darf keinen Parteitag nicht vehindern. Darf sie Verhindern durch Andere steuerlich begünstigen?
Ulrich J. Heinz