Merkur 1./2.02. Artikel "Ich werde mich wehren"
Irreführende Wortwahl.
Und ich würde mich freuen, wenn Artikel einen Sachverhalt weniger polemisch überschreiben würden.
Berufsverbote gab es zuletzt in der DDR, wo insbesondere kritische Künstler generell Auftrittsverbot (=Berufsverbot) hatten.
In der BRD kann ich mich nur noch an Regelanfragen vor Übernahme in den Staatsdienst erinnern. Das wurde aber nie als "Berufsverbot" bezeichnet.
Dass in ihrem Artikel eine Nichtübernahme in den Staatsdienst als "Berufsverbot" bezeichnet wird, ist schon sehr unpräzise.
Es sollte auch in Bayern genügend Bildungseinrichtungen geben, die Lehrkräfte einstellen. Warum muss es denn unbedingt eine Beamtenlaufbahn sein.
Auch in der Wirtschaft wird nicht jeder Bewerber eingestellt, ohne gleich von "Berufsverbot" zu sprechen.
Allerdings wünsche ich für meine Kinder auch keinen Unterricht von einer "linken Klimaaktivistin".
Wer kann denn eine Beeinflussung bzw. Werbung innerhalb des Unterrichts für Mitgliedschaften in linken Zusammenschlüssen ausschließen.
Hier hat der Arbeitgeber Staat eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Eltern, um bekannte linke oder rechte Aktivisten vom Unterricht und damit Beeinflussung der Kinder an staatlichen Schulen fernzuhalten.
Wer das möchte, hat ja die Möglichkeit sich bei nicht-staatlichen Einrichtungen zu bewerben.
Karl-Heinz Stenner