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Ein Beispiel: Wenn ein Hauseigentümer, der jahrelang brav seine Beiträge in die entsprechende Versicherung einbezahlt hat, eines Tages auf die Idee kommt, die im Laufe der Zeit  „blind“ gewordene Verglasung seiner Terrassentüre  auf Kosten der Versicherung  ersetzen zu lassen, so ist er – natürlich nur, wenn man ihm auf die Schliche kommt -  wegen Versicherungs-Betruges „dran“. Dass es dabei  lediglich um einige hundert Euro geht, spielt hier keine Rolle und dass der bzw. die Betreffende dabei nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein hat (schließlich waren ja über die Jahre hinweg ein Zig-Faches an Versicherungsbeiträgen bezahlt worden), ist vielleicht sogar nachvollziehbar; im Kfz-Bereich gehören übrigens Versicherungsbetrügereien zum täglichen Brot der Versicherer. Doch egal: Hier wie dort spricht man von „Betrug“, nennt das Kind bei seinem (strafrechtlichen) Namen. Eine Ausnahme bildet nur der Steuer-Betrug, der hierzulande verharmlosend „Steuer-Hinterziehung“ genannt wird, obwohl gerade dadurch die Allgemeinheit (also wir alle) und nicht „nur“  Privatunternehmen oft auf das Schwerste geschädigt werden.
Das scheint mir kein Zufall mehr zu sein, sondern erinnert mich eher an einen  Ausspruch des wohl fähigsten Diplomaten seines Jahrhunderts, Charles-Maurice de Talleyrand, wonach Worte zur Verschleierung der Wahrheit dienen ( „la parole a  été donnée à l'homme pour déguiser  sa pensée “ ).
Wie dem auch sei: Der Vorsitzende Richter im Hoeneß-Prozeß ist jedenfalls nicht zu beneiden! Das Urteil wird vom Publikum in jedem Fall als Fehlentscheidung wahrgenommen werden. Je nach Parteilichkeit werden die einen über einen Prominenten-Bonus und die anderen über einen Prominenten-Malus schimpfen. Das geschriebene Gesetz wird die Wenigsten interessieren.
Mit freundlichen Grüßen!
Dr.Werner J. Leitmeier

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