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Dem Volk verordnen sie Diät, sich selbst erhöhen sie die Diäten! Anderen predigen sie Wasser, während sie selbst Wein saufen. In einer Zeit, in der allenthalben an den Sozialleistungen gespart wird, genehmigt sich die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen ordentlichen Griff in die Staatskasse; und scheinheilig und propagandawirksam polemisiert eine Minderheit - nämlich die „Linke“ und die „Grünen“ - dagegen, wohl wissend, dass ihr Protest nichts nützten und sie deshalb ebenfalls automatisch in den Genuss der höheren Bezüge kommen würde. Leistungsbezogen kann diese Diätenerhöhung ja wohl kaum sein, angesichts der Skandale, die sich Angehörige von Regierung und Parlament in Berlin in der letzten Zeit geleistet haben. Soll damit etwa die Gefahr der Bestechlichkeit dieser Volksvertreter vermindert werden oder deren Bedürfnis, noch mit einer Nebentätigkeit das kärgliche Salär aufzubessern? Apropos „aufbessern“: Vor nicht langer Zeit hat in Bayern die so genannte Verwandtenaffäre die Gemüter erhitzt. Abgeordnete hatten  nahe Verwandte – darunter minderjährige Kinder! -  auf Kosten der Staatskasse „beschäftigt“ (sie waren halt auf der payrolle gestanden). Ein empörtes Rauschen ging damals durch den Blätterwald! Von freiwilliger oder nötigenfalls sogar erzwungener Rückzahlung war die Rede. Heuer, im Januar wurde dann, natürlich nicht mehr in den Schlagzeilen, sondern in kleinen Randnotizen, mitgeteilt, dass laut der Frau Landtagspräsidentin „aus Rechtsgründen“ eine Rückzahlung nicht mehr in Frage käme. Ein ehemaliger Innen-Staatssekretär und Ehrenbürger der Stadt Ingolstadt, der noch bei und von Strauß (sic!) gelernt hatte, hat es offenbar richtig gemacht: Auf die bohrenden Fragen von Journalisten nach der Beschäftigung seiner Frau auf Landtagskosten, hat er lapidar geantwortet, dass dies seine Privatangelegenheit sei. Basta! („Dös hab’n wir  in Bayern doch schon immer so g’macht, da könnt’ ja jeder daherkommen!“). „Ich habe ihn an die Krippe gesetzet, warum hat er nicht gefressen?“ schrieb der Preußenkönig Friedrich II. einst an den Rand des Bittgesuchs der Witwe eines hohen Beamten, welche der Meinung war, dass ihre Pension im Hinblick auf die Verdienste ihres verstorbenen Gatten zu niedrig ausgefallen wäre. Der „Alte Fritz“ wollte damit dem zuständigen Sachbearbeiter bedeuten, dass dieses Gesuch abzulehnen sei, da der Verblichene es zu seinen Lebzeiten versäumt hätte, die ihm von  Amts wegen gebotenen Möglichkeiten zur persönlichen Bereicherung zu nutzen. Die meisten Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wie auch des Bayerischen Landtags bräuchten sich – auch ohne diese historischen Kenntnisse – dem diesbezüglichen  Vorwurf des  großen Preußenkönigs gewiss nicht auszusetzen. Ihre Selbstbedienungsmentalität  würde für Generationen preußischer Staatsdiener ausreichen. Zu ihrem Glück -  darauf  können sie vertrauen und das wissen sie auch - haben die Wähler nur  ein sehr kurzes Gedächtnis!
Mit freundlichen Grüßen!
Dr.jur. Werner J. Leitmeier
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