Der Fall Mariana Harder - Kühnel
- von Otfried Schrot
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Stellungnahme des Leserbriefschreibers:
1.) Eckdaten von Bedeutung:
1.1.) Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
1.2.) Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen kann.
2.)Beurteilung:
2.1.) Das zweimalige Scheitern der Abgeordneten war eine Demütigung für die junge Frau, die mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist.
2.2.) Der Beschluss des Bundestages, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder ein Vizepräsidentin stellen kann, kann ohne einen Wahlvorgang umgesetzt werden, indem die jeweilige Fraktion ihren eigenen Kandidaten oder ihre Kandidatin bestimmt, ohne dass der oder die Betreffende einer Wahl durch das ganze Haus „ausgesetzt“ wird, weil es in dem Falle gut möglich ist, dass eine Mehrheit des Hauses den Kandidaten oder die Kandidatin „zum Stolpern“ bringt.
3.) Schlussforderung
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Sie gegen Frau Harder – Kühnel gestimmt und mit diesem Signal Ihrer Abneigung gegen die AfD freien Lauf gelassen haben, Sie haben der Demokratie einen Bärendienst erwiesen und der AfD eine „Steilvorlage“ geliefert, welche die Partei bei den anstehenden Landtagswahlen im Osten in eine „Hasswelle“ umsetzen kann, so dass die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, dass diese ihr einen ansehnlichen Stimmengewinn verschaffen wird. Ihre Entscheidung war ein Beitrag zu einer Vertiefung des Grabens, der unsere Gesellschaft durchzieht. Äendern Sie schleunigst die Geschäftsordnung des Bundestages, so dass alsbald eine Bundestagsvizepräsidentin der AfD den ihr zustehenden Platz auch ohne eine Wahl durch das ganze Hohe Haus einnehmen kann! Öffnen Sie die Fenster des Bundestages und lassen Sie ganz schnell den Fäulnisgestank der Diskriminierung abziehen! Otfried Schrot
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