Die Streiks, Sand im Getriebe einer Gesellschaft
- von Otfried Schrot
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Kommentar des Leserbriefschreibers: Das gilt leider nur solange und soweit Gesetze die Ungleichheit von Menschen nicht festschreiben.
Beispiel: Pressemitteilung vom 13.12.2017:
9524 Euro im Monat – so viel bekommt ein Abgeordneter des Bundestags derzeit. Die Bezüge waren zuletzt zum 1. Juli 2017 um 2,3 Prozent oder 215 Euro gestiegen. Nun hat das neu gewählte Parlament beschlossen, dass es eine solche Erhöhung auch weiterhin jährlich geben soll. Es bestätigte damit die Regelung von 2016, wonach die Diäten im Gleichschritt mit der Entwicklung der Nominallöhne steigen.
Kommentar des Leserbriefschreibers: Die Abgeordneten erhalten automatisch eine Erhöhung ihrer Bezüge, die abhängig Beschäftigten in einer Gesellschaft aber müssen sich Erhöhungen ihrer Bezüge mühsam erstreiken. Das hat mit Gleichheit vor dem Gesetz nichts zu tun. Ein zu einem Streik gezwungener Arzt einer Notfallaufnahme wird an seinem Arbeitsplatz heftiger vermisst als ein Abgeordneter, der während einer Parlamentssitzung abwesend ist, weil er einer „Nebenbeschäftigung“ nachgeht.
Vorschlag: Schaffung eines Gesetzes, dass für alle abhängig Beschäftigten ebenfalls automatische Erhöhungen ihrer Einkünfte sicherstellt, ohne dass diese durch zermürbende Tarifverhandlungen mit Streikandrohung mühsam ausgehandelt werden müssen. Die Steigerungsstufen werden für jede Berufsgruppe separat zwischen Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Dann werden Streiks überflüssig und die berühmte „Gleichheit vor dem (Grund)Gesetz“ ist wieder hergestellt. Welch ein Beitrag zum sozialen Frieden in einer Gesellschaft! Otfried Schrot
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