Mehr als 10 000 EURO für Bundestagsabgeordnete
- von Otfried Schrot
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Stellungnahme des Leserbriefschreibers: Das mag stimmen, aber die Lohnempfänger haben sich ihre Löhne nicht selber erhöht, sondern die Arbeitgeber. Die Arbeitgeber der Abgeordneten des deutschen Bundestages aber sind die deutschen Steuerzahler. Da Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes festlegt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, kann der Steuerzahler daraus den Anspruch ableiten, die Höhe der Abgeordnetenbezüge zu bestimmen.
Empfehlung an den Deutschen Bundestag: der Deutsche Bundestag möge unter Respektierung des Grundgesetzes ein „Gesetz über die Übertragung der Festsetzung der Höhe der Abgeordnetenbezüge und ihrer Erhöhungen an den Bund der Deutschen Steuerzahler“ beschließen.
Der Deutsche Bundestag sollte bei der Beachtung des Grundgesetzes dem Deutschen Volke mit gutem Beispiel vorangehen und von der schlechten Manier Abstand nehmen, die da lautet: „Wer das Kreuz trägt, segnet sich selbst zuerst!“ Otfried Schrot
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