Die Schönheitsfehler des europäischen Einigungsprozesses
- von Otfried Schrot
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Zweitens: in einer „normalen“ Demokratie findet am Ende der Neuwahl eines Parlamentes eine Regierungsbildung inmitten und aus der Mitte eines Parlamentes heraus statt. Das Staatsoberhaupt beauftragt denjenigen Kandidaten, dessen Partei die meisten Stimmen erhalten hat, mit der Regierungsbildung. Im europäischen Parlament laufen die Dinge anders. Von einer Regierungsbildung kann keine Rede sein, höchstens von der Durchsetzung eines neuen Kommissionspräsidenten durch das Parlament. Selbst das ist keine Selbstverständlichkeit. Die Staats – und Regierungschefs erinnern daran, dass laut EU – Verträgen sie es sind, die dem Parlament einen Kandidaten für den Kommissionsvorsitz vorschlagen, nicht umgekehrt. Das Europäische Parlament ist also ein Parlament mit eingeschränkter Souveränität. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. 425 Millionen mündige Bürger werden aufgefordert, zur Wahlurne zu gehen, um ein Parlament zu wählen, das nicht einmal die Befugnis hat, eine europäische Regierung „auf die Beine zu stellen“, sondern, wenn die europäischen Regierungschefs großzügig sind, den Vorsitzenden der Europäischen Kommission bestimmen darf. Empfehlung an das Europäische Parlament: streiken Sie so lange, bis Sie nach einer Änderung der EU – Verträge „ohne wenn und aber“ die uneingeschränkte Souveränität haben, den Regierungschef der Europäischen Union zu wählen, der in Eigenregie seine Minister ernennt!
Drittens: Es ist nicht in Ordnung, dass es in der EU Staaten gibt, die aus Brüssel finanzielle Beihilfen beziehen und sich andererseits sowohl in der Flüchtlingsfrage europäischer Solidarität verweigern als sich auch zum anderen Rechtssysteme zulegen, die mit europäischer Rechtsauffassung nicht vereinbar sind. Sind die Beitritte dieser Länder schlampig verhandelt worden? Wo sind die „Hinauswurf – Klauseln“? Hier muss doch wohl im einen oder im anderen Sinne Ordnung geschaffen werden!
Viertens: Der Themenkomplex Rüstungsexporte – Kriege – Flüchtlinge ist im Europa – Wahlkampf nur zögerlich diskutiert worden.
Empfehlung: das Thema sollte in einer Gemischten Kommission, bestehend aus Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der Organisation für Afrikanische Einheit und des Europäischen Parlamentes erörtert werden. Zugrunde gelegt werden sollte dieser Debatte die völkerrechtlich verbindliche Erklärung in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen, die alle Mitgliedsnationen unterzeichnet haben und täglich brechen und die – verkürzt – wie folgt lautet: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen, fest entschlossen, künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, wollen zu diesem Zweck zusammenarbeiten!“
Möge diese Debatte zu dem Ergebnis führen, dass kein Flüchtling mehr im Mittelmeer ertrinken muss! Otfried Schrot
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