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Die Kanzlerin erweckt aus der Ferne den Eindruck, dass Ihr Führungswille nachlässt und sie Ihre Kabinettssitzungen etwas oberflächlich leitet: drei Beispiele: Die „Gorch – Fock – Panne“ der ehemaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen: die Kanzlerin hätte durch rechtzeitiges „kontrollierendes Hinterfragen“ (Im Volksmund: in einer Sache „herumstochern“)des Vortrages Ihrer Ministerin in der Kabinettsitzung der Panne rechtzeitig auf die Spur kommen können. Das Gleiche gilt für die „Millionen-Panne“, die sich Herr Scheuer geleistet hat. Sie war mit höchstens zwei Fragen, die sie Herrn Scheuer anscheinend nicht gestellt hat, von einem großartigen „Aha-Erlebnis“ entfernt. Schließlich die Streitfrage der künftigen Kassenzettel für die Frühstücksbrötchen. Diese Angelegenheit hätte die Kanzlerin in einer Kabinettssitzung mit den zuständigen Ressortministern „auf die Reihe“ bringen können, ohne dass die Sache überhaupt in die Presse hätte gelangen müssen. Für alle drei „Pannen“ trifft die Bundeskanzlerin eine Mitschuld! Sie hat in den drei Fällen gegenüber den Mitgliedern Ihres Kabinetts Ihre Dienstaufsichtspflicht vernachlässigt!

Insbesondere der „Fall Scheuer“ belastet das Verhältnis der Kanzlerin zum Deutschen Volke. Die Bundeskanzlerin schuldet den Steuerzahlern eine Erklärung in einer Fernsehansprache, wie sie den „Fall Scheuer“ ohne Schaden für die steuerpflichtigen Bürger bereinigen will.

Wenn die Dame von Ihrer überlangen Amtszeit ermüdet sein sollte, dann wäre es angebracht, endlich den schon seit langem überfälligen Ruhestand anzustreben und jüngere Kräfte ans Ruder zu lassen, die schon ungeduldig mit den Hufen scharren. Das opulente Kanzlerinnen – Monatsgehalt von rund         26000 EURO dürfte diesen Entschluss allerdings erschweren.

Otfried Schrot

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