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Das Oberlandesgericht in Naumburg lehnt die Entfernung des historischen Reliefs von der Stadtkirche in Wittenberg ab. Das schlägt dem Fass den Boden aus! Das ist klammheimlicher Antisemitismus! Es gibt eine ganz klare Vorgabe für das durch das Oberlandesgericht Naumburg zu fällende Urteil, den Artikel 1 des Grundgesetzes, der da lautet „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Das heißt auch: „Die Würde des Juden ist unantastbar!“

Es heißt weiter im Grundgesetz, Artikel 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Zwar: eine Zensur findet nicht statt. Aber: Dieses Recht findet seine Schranken… vor dem Recht der persönlichen Ehre! Es gehört in diesem Falle nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass sich alle Juden durch das Relief in ihrem Ehrgefühl verletzt fühlen.

Fazit: Das Oberlandesgericht   Naumburg hat bei seinem Urteil über die „Judensau“ zwei Grundgesetzartikel glatt ignoriert.

Das Problem aller Verfassungen, die jemals auf Erden geschrieben worden sind, liegt darin, dass in ihnen viele edle Absichten aufgeschrieben worden sind, die dann aber auf dem Wege vom Wort zur Tat im Schlamm der menschlichen Trägheit steckengeblieben sind. Das gilt auch für das Grundgesetz.

Möge das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg kassieren und verfügen, dass auf allen Außenwänden öffentlicher Gebäude in Deutschland antireligiöse Schmähschriften entfernt werden! Möge das Bundesverfassungsgericht in Zukunft besser Sorge dafür tragen, dass das, was das Grundgesetz den Bürgern verspricht, auch tatsächlich bei den Bürgern ankommt und von ihnen nicht mühsam vor Gericht erstritten werden muss! Otfried Schrot


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