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Das Statistische Bundesamt berichtet laut Mitteilung der „Bild“ – Zeitung:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden ab 1. Juli 2020 2,6% mehr Gehalt bekommen, sprich € 10 345,64 pro Abgeordneten, ab März bereits die Bundeskanzlerin € 25 400 und der Bundespräsident € 21 677. Der Durchschnittsverdienst in Deutschland beträgt € 3770. Frauen verdienen 21% weniger als Männer.

Stellungnahme des Leserbriefschreibers: Wir sehen hier den „Selbstbedienungsladen“ derjenigen, die einen unmittelbaren Zugang zum Steuertopf haben. Wie viele Berufstätige können in Deutschland wohl ihre Einkünfte selbst bestimmen, ohne von der Willkür von Arbeitgebern abhängig zu sein? Der Bürger kann jetzt verstehen, dass die Bundeskanzlerin ihre Restamtszeit in die Länge zieht wie einen Kaugummi. Sie könnte ja auch schon 2020 gehen, zumal unverbrauchte Kräfte nach oben drängen. Wer das Kreuz trägt, segnet sich eben selbst zuerst. Im Grundgesetz steht zwar im Artikel 3, Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Aber das hat nur symbolische Bedeutung. Dieser Sachverhalt wird gekrönt von der Tatsache, dass zwei Drittel der Höchstverdienenden in unserer Gesellschaft fast immer von ihrem Arbeitsplatz, dem Bundestag, abwesend sind, wenn die Fernsehkameras dort einmal „hineinleuchten“. Wir können davon ausgehen, dass die von den Parlamentssitzungen Abwesenden auch noch „Nebentätigkeiten“ nachgehen, die aus gutem Grund das neugierige Volk gar nichts angehen.

Vorschlag zur Zerstreuung des Verdachtes, dass das Verhalten der Abgeordneten von Profitgier bestimmt wird: Der Bundestag möge ein Gesetz verabschieden, welches dem „Bund der Steuerzahler“ die ausschließliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Höhe der Abgeordnetenbezüge überträgt. Danach wird sich der Modergeruch eines hässlichen Verdachtes verflüchtigen. Otfried Schrot

 


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