Der Bundestag hat eine Normalgröße von 598 Sitzen. Derzeit gibt es jedoch 709 Abgeordnete – und nach der kommenden Bundestagswahl könnten es ohne Wahlrechtsänderung bis zu 1000 Sitze sein sein.
Es gibt ein bekanntes deutsches Sprichwort, dass da lautet: viele Köche verderben den Brei! Der gesunde Menschenverstand sagt jedem Wähler, dass die Qualität der Entscheidungen des Bundestages nicht von der Anzahl der Abgeordneten abhängt, sondern von der „Grütze“, welche diese Abgeordneten im Kopfe haben.
Wir Bürger sollten aufpassen, dass die Nähe der Bundestagsabgeordneten zum Steuertopf diese nicht zur Maßlosigkeit verleitet: Empfehlung: die Zuständigkeit sowohl für die Höhe der Abgeordnetendiäten als auch für die Festlegung der Anzahl der Abgeordneten des Bundestages sollte dem „Bund der Steuerzahler“ übertragen werden. Punkt. Dann setzen sich die Bundestagsabgeordneten nicht dem Verdacht der Bereicherung für sich und solche Parteifreunde aus, die mit Hilfe einer Änderung des Wahlrechts ebenfalls in den Genuss einer Abgeordnetendiät und satter Pensionsansprüche kommen möchten!
Otfried Schrot