Der Kandidat der AfD für das Amt des stellvertretenden Bundestagspräsidenten hat erneut keine ausreichende Anzahl von Stimmen bekommen. So kann das nicht weitergehen. Wenn die Partei keine ausreichende Qualifikation für eine Zugehörigkeit zum Parlament besitzt, dann gehört sie ausgeschlossen, wenn nicht, dann ist eine Dauerdiskriminierung ein unerträglicher Zustand, der bei den Wählern dieser Partei Hass erzeugen wird. Hass kann eine gefährliche Sprengkraft in einem Staat erzeugen, denn er wirkt ansteckend und kann sich dann schnell ausbreiten. Also: entweder die Partei hat die Qualifikation für eine Mitgliedschaft im Bundestag – dann darf man sie nicht ein ums andere Mal „vorführen“ - oder aber „sie fliegt raus“! Es kann nichts dazwischen geben.
Mit der Duldung von Diskriminierung besudelt sich eine Demokratie selbst. Die neue Bundestagspräsidentin ist gefragt, um hier Klarheit zu schaffen.
Otfried Schrot