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Deutschland nähert sich im Schneckentempo der Einführung der Impfpflicht. Das mag zu noch höheren Protestwellen mit noch mehr Polizeieinsätzen führen.

Eine Alternativlösung sollte geprüft werden.

Die Behandlung eines Corona – Intensivpatienten Im Krankenhaus kann bis zu 77 000 EURO kosten.(So viel kostet die Behandlung ungeimpfter Corona-Patienten (t-online.de)

Ärzte – Zeitung: Nach übereinstimmenden Angaben von Krankenkassen und Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen fallen für die entsprechende Versorgung dieser Patienten regelmäßig Kosten in fünfstelliger Größenordnung an. Auf etwa 1500 bis 3000 Euro täglich bezifferte etwa der Referatsleiter Krankenhausfinanzierung der Landeskrankenhausgesellschaft, Andreas Weichert, die Kosten für die Intensivbehandlung. Mehrere Intensivmediziner hatten die durchschnittliche Liegezeit der COVID-Patienten auf Intensivstationen auf zwei bis drei Wochen geschätzt.

Sprecher der AOK Plus und der Barmer erklärten, die Kassen bezahlten im Schnitt etwa 32.000 bis 33.000 Euro für die Behandlung eines invasiv beatmeten Corona-Patienten auf einer Intensivstation. Ohne invasive Beatmung würden etwa 8000 Euro erstattet. Grundsätzlich könne die Höhe der Kosten je nach Krankheitsverlauf, Schwere der Erkrankung oder Dauer der Behandlung stark variieren, so die Barmer. Der Aufwand für die Behandlung schwer erkrankter Corona-Patienten ist wesentlich höher als beispielsweise der Aufwand für onkologische Patienten beziehungsweise für die Versorgung von Unfallopfern“, erklärte Weichert. Für die Krankenhäuser kann das auch finanzielle Probleme bedeuten. Die Fallpauschale decke den höheren Aufwand für Corona – Patienten nicht ab, erklärte Weichert.

Abhilfe – Vorschlag :

1.Verzicht auf eine gesetzliche Impflicht (damit die Empörung in der Öffentlichkeit nicht zu Schießereien eskaliert)

2.Schaffung eines Strafrechtsparagraphen mit der Bezeichnung “Vorsätzliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Unterlassung“

3.Demzufolge Verurteilung ungeimpfter Corona – Patienten nach ihrer Genesung zur Zahlung der von ihnen verursachten Krankenhauskosten in voller Höhe.

Otfried Schrot



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