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Nicht gekürzt. Unzensiert. Kostenlos.

Aufgrund der Insolvenz und der Schließung des St.-Georg-Krankenhauses Bad Fredeburg hatte ich, Roland Klose aus Bad Fredeburg, im September und November 2012 zwei Leserbriefe geschrieben, die in gekürzter Fassung im Heimatteil der Westfalenpost und der Westfälischen Rundschau bzw. in ungekürzter Fassung auf der Website des Sauerland-Kuriers und auf buergerredaktion.de veröffentlicht wurden und viel Aufsehen erregten. Um zusätzlichen Druck auf die Mitglieder des Schmallenberger Stadtrates aufzubauen, die sich ja bekanntlich in einer Resolution einstimmig für den Erhalt unseres Krankenhauses ausgesprochen hatten, schickte ich damals einigen Stadträten vorab meinen Leserbrief zur geschätzten Kenntnisnahme per eMail.

Unter anderem auch dem Stadtrat und Ersten Stellvertretenden Bürgermeister von Schmallenberg, Herrn Alfons Brüggemann, an die eMail-Adresse <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, die auf der Website des CDU-Stadtverbandes Schmallenberg unter http://cdu-schmallenberg.de/fraktion/ zum damaligen Zeitpunkt nachweislich aufgeführt war und der ich natürlich vertraute. Prompt erhielt ich daraufhin von der eMail-Adresse <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> eine Antwort per eMail, die mich total überraschte und verblüffte:

"Endlich ist das Krankenhaus pleite, wenn es nicht angerissen und geschreddert wird, sollten dort Asylanten untergebracht werden."

Dieses Zitat von <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> hatte ich ungefragt publiziert, weil in meinen Augen ein großes öffentliches Interesse vorlag. Nach aktueller Rechtsprechung ist das ungefragte Veröffentlichen von eMails mit geschäftlichen Inhalten nur zulässig, wenn ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders (hier: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 28.05.2008 - AZ: 28 O 157/08).

Nach einem Strafantrag gegen Unbekannt durch die Rechtsanwälte Berken & Mönig ermittelte daraufhin die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Arnsberg stellte abschließend fest, dass die eMail-Adresse <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> seit 2008 einem Alfons Brüggemann aus Hagen gehört und unser Alfons Brüggemann aus Schmallenberg seit 2012 die eMail-Adresse <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> besitzt.

Dieser bedauerliche Irrtum ist ursächlich auf die falsche eMail-Adresse auf der Website der CDU-Fraktion Schmallenberg zurückzuführen. Es war nie meine Intention, Herrn Stadtrat Alfons Brüggemann in irgendeiner Weise zu diskreditieren. Hiermit möchte ich das Missverständnis aufklären und gleichzeitig dazu beitragen, dass diesbezüglich in Schmallenberg und Bad Fredeburg wieder Ruhe und Frieden einkehrt.

Roland Klose, Bad Fredeburg

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