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Westfalenpost und Westfälische Rundschau vom 13.05.2013, Seite 2 des Heimatteils, Titel: "Pflicht zu Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband"
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Als ich am 01.08.1970 eine Ausbildung zum Industriekaufmann begann, da war die Welt in Deutschland noch in Ordnung. Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften handelten Tariflöhne aus und einigten sich auf sog. Flächentarifverträge. Selbst Unternehmen, die nicht dem Arbeitgeberverband angehörten, orientierten sich damals an den Abschlüssen der Tarifparteien.

In Deutschland 21 und einer globalisierten Welt ist dies ganz anders. Viele Unternehmen verlassen den Arbeitgeberverband, schließen sog. Haustarifverträge ab und zahlen ihren Mitarbeitern nur noch Dumpinglöhne, so dass diese Hartz-IV-Aufstockung beantragen müssen.

Auch Martinrea Honsel aus Meschede/Hochsauerlandkreis steigt beim Arbeitgeberverband aus und braucht sich nun nicht mehr an die ausgehandelten Tarifabschlüsse von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu halten.

Was wäre eigentlich, wenn alle Unternehmen in Deutschland gleichzeitig aus dem Arbeitgeberverband austreten würden? Ganz einfach, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften hätten auf einen Schlag jegliche Existenzberechtigung, Einflussnahme und Macht verloren. Die Lohnspirale nach unten würde fortgesetzt und die soziale Marktwirtschaft würde zur asozialen Marktwirtschaft, weil sich die Unternehmen nicht mehr an Tarifabschlüsse halten müssten.

Sind einheitliche oder branchenbezogene, gesetzliche Mindestlöhne ein wirksames Mittel gegen Dumpinglöhne und für eine faire und gerechte Lohnpolitik? Nein, weil sie nur Lohnuntergrenzen festlegen. Das allgemeine Lohnniveau an sich wird dadurch nicht entscheidend verbessert.

Damit es in Deutschland auch in Zukunft noch eine soziale Marktwirtschaft geben kann, müssen die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften stattdessen gestärkt werden. Deshalb schlage ich hiermit vor, nach den Vorbildern einer Pflichtversicherung für Wohngebäudebesitzer und einer Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft für Unternehmen auch die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft zur Pflicht zu machen. Die monatlichen Beiträge zum Arbeitgeberverband und/oder zur Gewerkschaft sollten dabei wie Parteispenden bei der Ermittlung der zu zahlenden Körperschaft- oder Einkommensteuer voll abzugsfähig sein. Damit wäre gewährleistet, dass für Frauen und Männer gerechte Löhne von den Tarifparteien ausgehandelt werden könnten, die zum Leben in Deutschland wirklich ausreichen. Übrigens, mit dem Lohnniveau könnte somit auch folgerichtig das allgemeine Rentenniveau wieder ansteigen.

Roland Klose, Bad Fredeburg

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