Roland an GroKo (gedruckt)
- von Roland Klose
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Sehr geehrte Damen und Herren Koalitionäre von CDU, CSU und SPD,
hiermit unterbreite ich Ihnen meine Kompromissvorschläge für die Verhandlungen über eine mögliche Große Koalition im Bund (GroKo):
gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro/Std.:
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Kompromissvorschlag: Jede Gewerkschaft und jeder Arbeitgeberverband muss dazu verpflichtet werden, gemeinsam einen tariflichen Mindestlohn zu vereinbaren. Da jedoch tarifliche Mindestlöhne heutzutage nur noch für einen geringen Teil der Arbeiter- und Unternehmerschaft bindend sind, muss wegen der existierenden Dumpinglöhne ein gesetzlicher, flächendeckender Mindestlohn von Euro 8,50/Std. eingeführt werden. Wenn die tariflich vereinbarten Mindestlöhne jedoch niedriger sind als der gesetzliche, flächendeckende Mindestlohn, dann sollten die Unternehmen bzw. die Unternehmer den Differenzbetrag (aus: gesetzlichem Mindestlohn minus dem tariflich feststehenden Mindestlohn für die jeweilige Branche und die jeweilige Region) bei der Ermittlung der zu zahlenden Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer als steuerlich abzugsfähig geltend machen können, damit keine Arbeitsplätze vernichtet werden. Im Gegenzug sollte die Hartz-IV-Aufstockung wegfallen, wodurch diese Maßnahme gegenfinanziert werden könnte.
Steuererhöhungen für Reiche:
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Keine Erhöhung des Einkommensteuer-Spitzensatzes für notwendige Investitionen in z. B. Bildung, Forschung und Straßen. Dafür z. B. eine Erhöhung des MWSt.-Satzes für privat genutzte Luxusgüter ab einem Wert von ca. Euro 30.000 von derzeit 19% auf 25%.
Mindestrente von 850 Euro/Monat:
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Keine Abstriche bei der Mindestrente von 850 Euro/Monat - aber dies für alle Rentner. Zur Gegenfinanzierung schlage ich die gleichzeitige Einführung einer Höchstrente von 1.850 Euro/Monat vor. Wer mehr Rente oder Pension will, der muss sich zusätzlich noch privat rentenversichern. Auf diesem Wege hat sich damit die Grundsicherung im Alter in Höhe von 688 Euro/Monat erübrigt. Ein ähnliches Modell mit Mindest- und Höchstpension sollte auch auf diesem Wege für die Beamten ab einem gewissen Stichtag eingeführt werden, damit der Bund, die Länder und die Kommunen in ihren Haushalten entlastet werden können bzw. die soziale Gerechtigkeit zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten wieder hergestellt werden kann. Sie können doch keinem Menschen heutzutage mehr erklären, warum die durchschnittliche Lebensleistung von Beamten bei der Versorgung im Alter (Rente oder Pension) mehr als doppelt so hoch wie die von Arbeitern und Angestellten bewertet wird, oder? Die Beamten sind durch das Grundgesetz geschützt? Wer schützt die Arbeiter und Angestellten im Grundgesetz? So wie es keine Zwei-Klassen-Medizin geben darf, so darf es auch keine Zwei-Klassen-Altersversorgung geben!
Roland Klose, Bad Fredeburg
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