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Der § 218 StGB war eines der beherrschenden Themen der 70er Jahre in Deutschland. Weil viele Frauen legal eine Abtreibung vor allem in holländischen Kliniken durchführen ließen, beschloss der Deutsche Bundestag am 6. Mai 1976 eines neues Gesetz, das zu einer Abtreibung in Deutschland auf der Basis einer modifizierten Indikationsregelung berechtigte.

Im 21. Jahrhundert wird dagegen in Deutschland verstärkt über die Sterbehilfe diskutiert. Es geht dabei um den umstrittenen § 216 StGb. Was in der Schweiz möglich ist, das sollte auch in Deutschland erlaubt sein. Warum eigentlich nicht? Zumal der renommierte katholische Theologe und Kirchenkritiker Prof. Dr. Hans Küng, der mittlerweile an Parkinson erkrankt ist, am Abend seines Lebens in seinem letzten Buch - dem 3. Band seiner Lebenserinnerungen: Erlebte Menschlichkeit - zum Thema Sterbehilfe schreibt, ich zitiere wörtlich: "Der Mensch hat ein Recht zu sterben, wenn er keine Hoffnung mehr sieht auf ein nach seinem ureigenen Verständnis humanes Weiterleben." In diesem Sinne sollte die Sterbehilfe wie auch die Abtreibung unter gewissen Voraussetzungen geltendes Menschenrecht in Deutschland werden, oder?

Roland Klose, Bad Fredeburg

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