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Frankfurter Rundschau vom 03.03.2014, laut genios.de, Titel: "Dieses Urteil demonstriert Geringschätzung", Weiteres nicht bekannt
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TAZ Berlin vom 01.03.2014, Leserbriefseite, Titel: "Quasselbude?"

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Ich habe immer sehr viel von unserem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehalten. Doch diese Entscheidung kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Für die Wahlen zum Europaparlament am 25.05.2014 gibt es für deutsche Parteien keine Sperrklausel mehr, aber für Bundestagswahlen gilt nach wie vor die sog. Fünf-Prozent-Hürde. Begründung: Um die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments zu erhalten bedarf es keiner Sperrklausel. Damit kann jetzt jeder Spinner einer No-Name-Partei Abgeordneter in Straßburg werden und seinen geistigen Dünnschiss loswerden. Siehe Anne Helm von der PIRATENpartei mit ihrer Sympathie für den Bomber-Kommandanten Arthur Harris, der Dresden am 13.02.1945 in Schutt und Asche legte. Warum, liebe Verfassungsrichter, soll ich dann überhaupt im Mai 2014 das Europaparlament in Straßburg neu wählen, wenn es auch ohne Sperrklausel funktioniert? Mit ihrem Urteil demonstrieren sie doch geradezu ihre Geringschätzung für das Europaparlament als reine Quasselbude, das ohnehin keinerlei Macht- und Entscheidungsbefugnis innerhalb der EU besitzt, oder?

Roland Klose, Bad Fredeburg

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