Ist der Doppelpass brüsseltauglich?
- von Roland Klose
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Klasse A: EU-Bürger Deutschland Eurozone (z. B. deutsche Staatsbürger mit einfachem Pass und Doppelpass-Besitzer aus Ländern der EU, die der Eurozone angehören)
Klasse B: EU-Bürger Deutschland Nicht-Eurozone (z. B. Doppelpass-Besitzer aus Ländern der EU, die nicht der Eurozone angehören)
Klasse C: Europa-Bürger Deutschland (z. B. Doppelpass-Besitzer aus europäischen Ländern, die nicht der EU angehören)
Klasse D: Welt-Bürger Deutschland (z. B. Doppelpass-Besitzer aus allen Erdteilen der Welt, außer Europa)
Habe ich hiermit meine Eignung für einen sehr gut bezahlten Beamtenjob bei der EU in Brüssel unter Beweis gestellt? Ede Stoiber kann sich ja hinterher diesbezüglich um den notwendigen Bürokratieabbau kümmern, oder?
Roland Klose, Bad Fredeburg
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