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Als frei wird eine Wahl dann bezeichnet, wenn jeder Wähler seine einzelne Stimme selbst unbeeinflusst, ohne Zwang und unmanipuliert abgeben kann. Sofern dies nur eingeschränkt möglich ist, spricht man von teilweise freien oder halbfreien Wahlen. Folgerichtig haben wir die Referenden auf der Krim und in der Ost-Ukraine nicht erkannt, weil sie unter Bedrohung von russischen Soldaten und russischen Separatisten abliefen. Teilweise wurden sogar pro Bürger mehrere Stimmzettel gleichzeitig in gläserne Urnen eingeworfen und proukrainische Bürger am Wählen gehindert. Mit Demokratie und freien Wahlen hatte dies folglich nichts zu tun.

Die Europawahl 2014 war aber auch keine freie Wahl, weil insbesondere Doppelpass-Besitzer ihren Doppelpass dazu missbrauchten, bei der Europawahl durch die Abgabe von zwei Stimmen diese nachhaltig zu beeinflussen. Giovanni di Lorenzo ist diesbezüglich, wie ich es aus meinem Bekanntenkreis weiß, leider kein Einzelfall. Insofern ist der Doppelpass verfassungswidrig, weil er den Wahlbetrug bei angeblich freien Europawahlen begünstigt und herausfordert. Damit steht für mich fest, die Europawahl ist ungültig. Und der Doppelpass gehört erneut auf den Prüfstand. Vergleichen möchte ich den Doppelpass-Besitzer mit einem bisexuellen Menschen, der sich nicht entscheiden kann, ob er sich zu Männern oder zu Frauen hingezogen fühlt. Und deshalb wählt er zweimal. Liebe Bundesmutti Angie, ein Europa, das auf Wahlbetrug aufgebaut wird, kann und will ich nicht akzeptieren. Drum gibt es nur eine mögliche Konsequenz: die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft und Neuwahlen!

Aus diesem Grund werde ich umgehend beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine Verfassungsbeschwerde und eine Petition einbringen, den Doppelpass abzuschaffen und die Europawahl für ungültig erklären zu lassen.

Roland Klose, Bad Fredeburg

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