Ein generelles Verbot der Burka im öffentlichen Raum verstößt gegen das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes und lässt sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Und wenn Burka-Frauen öffentlich gegen Pegida demonstrieren? Greift dann das Vermummungsverbot? Oder gilt dies nur für den sog. Schwarzen Block?

Roland Klose, Bad Fredeburg

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