Räumungsklage gegen Rentner? (gedruckt)
- von Roland Klose
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Die Freizügigkeit, das Menschen- und Freiheitsrecht einer Person zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes im ganzen Bundesgebiet, ist in Artikel 11 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Deshalb verstößt die Forderung der IG Bau, Rentner sollen große Wohnungen für Familien aufgrund einer staatlichen Umzugsprämie von bis zu Euro 5.000 räumen, massiv gegen das Grundgesetz. Eine Räumungsklage gegen Rentner, nur weil sie es im Leben zu etwas gebracht haben? Was müssen sich unsere Senioren in einer vom demographischen Wandel geprägten Gesellschaft noch alles gefallen lassen: Sie lebten zulasten der Jüngeren, sie plünderten die Rentenkassen und jetzt stehlen sie den Familien sogar den Wohnraum? Absurd, wie in unserer sog. freiheitlich-demokratischen Gesellschaft eine Hetzjagd der Jungen gegen die Alten gefördert wird. Alle alten Menschen sollten sofort als Konsequenz aus der IG Bau austreten. Ich warte auf den Tag, wenn es statt einer Umzugsprämie eine Todesprämie für Rentner in unserer Gesellschaft gibt, um so den demographischen Wandel endgültig stoppen zu können. Sind unsere Rentner die neuen Juden? Eine rentnerfreie Gesellschaft brächte schließlich volle Rentenkassen und wenigstens auf dem Papier eine gesetzliche Rente, die zum Leben mehr als ausreichend wäre.
Roland Klose, Bad Fredeburg
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