Geschiedenen Mitarbeitern der katholischen Kirche in Deutschland soll nur noch in Ausnahmefällen gekündigt werden können, wenn sie erneut heiraten. Das haben die katholischen Bischöfe mit einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Auch das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besitze "nur in Ausnahmefällen Kündigungsrelevanz", teilte die Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit. Eine erneute Ehe oder eine Lebenspartnerschaft seien nur dann ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, wenn sie ein "erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft" seien und die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigten. Was müssen wir denn von diesem Gummiparagraphen halten? Entweder ist es erlaubt oder nicht. Es ist sowieso ein Unding, warum unser demokratischer Rechtsstaat das jetzt teilweise reformierte kirchliche Sonderarbeitsrecht jahrzehntelang überhaupt akzeptierte. Es kann doch in einem Rechtsstaat nur ein gültiges Recht geben. Wenn nicht, dann müsste ja auch die Scharia als islamisches Sonderrecht akzeptiert werden.
Roland Klose, Bad Fredeburg
Kurioser Rechtsstaat
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- Geschrieben von: Roland Klose
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