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Berliner Kurier vom 07.08.2015, laut genios.de, Titel: "Range fehlt es an Urteilsvermögen"
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Bereits 1962 ging es in der noch jungen Bundesrepublik Deutschland um angeblichen Landesverrat und die Pressefreiheit in der sog. SPIEGEL-Affäre. Letztendlich siegte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL um Rudolf Augstein und die "freie" Presse konnte wieder aufatmen und die Ausschaltung durch Hitlers Nazi-Regime vergessen lassen. Damals mussten zwei Staatssekretäre und der damalige Bundesverteidigungsminister Strauß (CSU) ihren Hut nehmen, Bundeskanzler Adenauer (CDU) und der in der Spiegel-Affäre ermittelnde Staatsanwalt Siegfried Buback überstanden jedoch den Skandal unbeschadet. Buback wurde sogar im Jahr 1974 zum Generalbundesanwalt befördert.

Generalbundesanwalt Harald Range (FDP) gerät aber in der sog. Netzpolitik-Affäre wie damals Strauß zusehends in die Schusslinie, weil es ihm an Entscheidungsfähigkeit, Autorität und Urteilsvermögen gänzlich mangelt. Das Hin-und Hereiern zwischen der Ermittlung wegen Landesverrats und dem vorläufigen Aussetzen der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org zeigt, bei Range wird uns angst und bange, weil er im Amt eine totale Fehlbesetzung ist. Er war bei seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt im Jahr 2011 nicht die erste Wahl, und Range ist es schließlich nur geworden, da unbedingt einem Mitglied der FDP dieses hohe Amt zustand. Range scheint ohnehin bei seinen sehr fragwürdigen Entscheidungen, gegen wen ermittelt werden soll, kann und muss mit zweierlei Maß zu messen und kein glückliches Händchen zu besitzen. Nur so ist zu erklären, dass die Super-Spionagemacht NSA unbeschadet davon gekommen ist, was dem angeblichen Rechtsstaat BRD großen Schaden zugefügt hat. Stattdessen schießt Range mit Kanonen auf Spatzen gegen die Blogger von Netzpolitik.org.

Roland Klose, Bad Fredeburg

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