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Sächsische Zeitung Dresden vom 08.08.2015, laut genios.de, Titel: "Affäre Range"
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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Harald Range, in der Netzpolitik.org-Affäre das Vertrauen entzogen und ihn gefeuert. Ist die Weisungsbefugnis des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt überhaupt rechtsstaatlich gesehen in Ordnung, wenn er durch politische Weisungen die Nichteröffnung oder Eröffnung von Ermittlungsverfahren der "unabhängigen" Justiz z. B. gegen die NSA oder Netzpolitik.org entscheidend beeinflussen kann? Laut Grundgesetz ja. In Artikel 92 GG ist festgelegt, dass die Staatsanwaltschaft der Exekutive (ausführenden Gewalt) zugeordnet ist.

Aber ist das wirklich richtig, wenn sich diesbezüglich Rechtsstaaten dabei immer wieder auf das Prinzip der Gewaltenteilung von Charles de Montesquieu (1689-1755) in Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende oder richterliche Gewalt) berufen? Nein, natürlich nicht. Denn, zu Montesquieus Zeiten gab es noch gar keinen Staatsanwalt, sondern nur den Richter, der im Inquisitionsverfahren in Personalunion gleichzeitig oberster Ermittler, Ankläger und Richter war. Deshalb sind meines Erachtens auch Staatsanwälte wie Richter wesentliche Bestandteile der Judikative, einer unabhängigen Justiz, und nicht der Exekutive zuzurechnen.

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, untermauert dies übrigens mit folgendem Zitat: "…. Da sich ein Justizminister nun aber nicht nur als Hüter über die Unabhängigkeit der Justiz, sondern natürlich auch als Politiker zu begreifen pflegt, ist er der Versuchung ausgesetzt, andere Mittel einzusetzen, um die politisch erwünschte Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu erreichen, wenn er diese für rechtlich vertretbar hält. So ermöglicht ihm seine Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft auch, Druck im Einzelfall…..zu erzeugen…..Dies ist vor allem dann bedenklich, wenn auf eine staatsanwaltliche Entscheidung hingewirkt wird, die keiner richterlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden kann …."

Roland Klose, Bad Fredeburg
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