Schützenwesen: Anspruch und Wirklichkeit (gedruckt)
- von Roland Klose
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NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) hat die Schützengesellschaften in Südwestfalen darum gebeten, ihre Schützenhallen befristet für die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge bereit zu stellen, damit diese nicht in Zelten und überfüllten Flüchtlingsheimen schlafen müssen. Doch bisher kam an Feedback statt der erhofften Hilfe nur Bedenken: Die Schützenhallen besitzen keine Duschen und nur wenige Toiletten. Die Hallen sind für private Feierlichkeiten und Feste bereits gebucht worden ... und und und.
Unser verstorbener Pfarrer und Domkapitular Winfried Schwingenheuer hat es einmal so formuliert: "Schützen kommt von beschützen!" Das gilt nicht nur für das Beschützen im Kriegs- und Verteidigungsfall, sondern natürlich auch für das Beschützen von Kriegsflüchtlingen im äußersten Notfall. Und Not macht ja bekanntlich erfinderisch, liebe Schützen. Wenn das Schützenwesen Weltkulturerbe werden will, dann muss es sich selbstverständlich durch gelebte Nächstenliebe und im aktuellen Fall speziell durch den Dienst an den Flüchtlingen dieser Welt auszeichnen. Schützenhallen dürfen dabei kein Tabu darstellen.
Ansonsten hat das Schützenwesen seine Existenzberechtigung verloren. Schützenwesen bedeutet nämlich nicht nur Vogelschießen und geselliges Beisammensein bei Bier, Wein und Musik unter gleichgesinnten Schützenbrüdern und -schwestern. Schützen müssen den Armen dieser Welt unter die Arme greifen, weil sie wesentlicher Bestandteil der Kirche der Armen sind, wie Papst Franziskus die Gemeinschaft der Gläubigen nennt.
Übrigens, auch die großen Kirchen in Deutschland sollten ihre nicht mehr benötigten und entweihten Gotteshäuser vorbildhaft für die armen Flüchtlinge der Welt zur Verfügung stellen. Denn wie wünscht sich Jesus Christus im Gleichnis vom Weltgericht die Beziehungen der Menschen untereinander: "Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen."
Roland Klose, Bad Fredeburg
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