VW-Einstellungsstopp und das deutsche Asylrecht
- von Roland Klose
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Und was macht unsere GroKo-Bundesregierung wegen der Flüchtlingskrise, da trotz deutscher Grenzkontrollen allein in den letzten 3 Wochen 230.000 Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Deutschland kamen, obwohl für das ganze Jahr 2015 von nur 800.000 Flüchtlingen ausgegangen wird? Nichts. Lediglich Bundespräsident Joachim Gauck warnt vor den Grenzen der Aufnahmefähigkeit Deutschlands und fordert daher "eine breite gesellschaftliche Debatte" über eine "humane Aufnahmepolitik auch in der Zukunft".
Zurecht, weil die Flüchtlingsverteilung innerhalb der EU nicht funktioniert, da die allermeisten Flüchtlinge nach Deutschland, Österreich und Schweden wollen, bzw. weil Dublin-II- und das Schengener Abkommen faktisch nicht mehr gelten.
Und was ist mit dem deutschen Asylrecht laut Grundgesetz? Das Asylrecht ist angesichts der Flüchtlingswelle im Tsunami-Format an seine Grenzen gekommen und einer ernsten Belastungsprobe ausgesetzt. Aufnahmekapazitäten sind schließlich endlich, obwohl das Asylrecht eigentlich keine Obergrenze kennt. VW verhängt wegen der zu erwartenden hohen Kosten und Strafen aufgrund der Abgasaffäre einen Einstellungsstopp. Wäre es da nicht legitim, wenn auch die GroKo-Bundesregierung das Asylrecht auf unbestimmte Zeit außer Kraft setzen würde? Und zwar so lange bis sich die EU auf ein gemeinsames verschärftes EU-Asylrecht geeinigt hat?
Roland Klose, Bad Fredeburg
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