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Wahlrecht und 5% Klausel
Was für eine Gesetzgebung haben wir langsam in Deutschland?
Die Palementarierer können nicht einmal die Abgeordneten auf 598 sondern nur auf 630 begrenzen.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht einmal in der Lage eine eindeutige Entscheidung zu treffen.
Es kann doch nicht sein,dass die CSU politisch der Mittelpunkt Deutschland,s ist?
Mir als Bürger und Wähler ist es gleich wie die Erst und Zweitstimme der Parteien verteilt werden.
Sollen alle Parteinen hinter verschlosssen Türen Streiten etc. bis ein Ergebnis erzielt wird, dass für alle Bestand hat.
Jedoch darf die festgelegte Abgeordnetenzahl nicht mehr erhöht , eher verringert werden, und dass muss gesetzlich für alle Parteien festgeschrieben werden.
Die 5 % Klausel muss Bestand haben, hier muss ich ganz klar sagen, was für ein Bundesverfassungsgericht?
Man sieht an der heutigen Regierung mit drei Parteien, dass es nicht funktioniert, und die FDP schon seit Jahrzehnten immer das Zünglein an der Waage ist.
Wenn man diese 5% Klausel absenkt, sollte eher auf 7-10% angehoben werden, herscht nur noch Chaos in der politischen Landschaft, was jetzt schon der Fall ist.

Bruno Dieterle


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Ein Kommentar

  • Die BRD ist derzeit bzgl. Bundestagswahlen in 299 Wahlkreise untergliedert. Der Deutsche Bundestag sah ursprünglich 2 x 299 = 598 Abgeordnete vor. Unter diesen waren 298 direkt gewählte Abgeordnete, die anderen kamen über die sog. Zweitstimme in den Bundestag. Der Bundestag blähte sich seit einigen Legislaturperioden immer weiter auf aufgrund der Überhangmandate, die jedoch ihrerseits die Anzahl der Abgeordneten jeder Partei nicht mit dem prozentualen Abschneiden der Parteien in Übereinstimmung brachten. Daher wurden als Gegenmaßnahme die Ausgleichsmandate geschaffen, um wieder "Ordnung" herzustellen. Der Nachteil dieser Spirale ist die stetige Vergrößerung des Bundestags. Profitiert vom derzeitigen haben die regionale Partei CSU und die Partei "Die Linke". Im täglichen Leben verfährt man besten, wenn man die Verfahren (auch das Wahlrecht) nach Möglichkeit vereinfacht. Das einfachste und übersichtlichste Wahlrecht könnte z.B. so aussehen: 1. Zugelassen zur Bundestagswahl werden nur Parteien, die in allen 299 Wahlkreisen einen Kandidaten nominieren. 2. Aus jedem Wahlkreis werden nur die beiden Abgeordneten in den Bundestag entsandt, die die meisten Stimmen gewonnen haben. Das mag die CSU hart treffen. Man sollte jedoch fragen, warum eine regionale Partei wie die CSU, die auf Bundesebene hochgerechnet ähnlich wie die FDP an der 5%-Hürde dümpelt, im Bundestag vertreten sein soll, also auf nationaler Ebene. Es mag in Ordnung gehen, wenn sie in Bayern zu Landtagswahlen antritt. Die Linke hat sich selbst den Todesstoß gegeben; es ist unwahrscheinlich, dass sie nach derzeitigem Wahlrecht 3 Direktmandate gewinnt und trotz Nicht-Erreichung der 5%-Schwelle wieder in den Bundestag kommt. Dieses deutlich vereinfachte Verfahren sorgt automatisch dafür, dass 1) die Anzahl der Abgeordneten auf 598 beschränkt ist und bleibt, 2) die Anzahl der im Bundestag Parteien überschaubar bleibt, 3) (H)Ampel-Koalitionen werden unwahrscheinlich. Die 5%-Klausel erübrigt sich automatisch. Auch unsere allseits beliebten Grünen würden mit obigem Vorschlag geerdet werden.

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