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Das BVerwG will wegen grundsätzlicher Bedeutung entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle". Die Deadline war Ende Juni zur Begründung durch die Klägerseite.
Gerade die Corona Krise hat gezeigt, dass es an der Abbildung eines breiten Meinungsspektrum, ohne zu diffamieren fehlte und ein Verschwimmen von Meinungsmache und Berichterstattung sowie zu wenig „inhaltliche Auseinandersetzungen mit konträren Meinung|en gibt“.

Der ÖRR als einseitiges Sprachrohr der Regierung mit Linksschiefe?

Ich empfehle an jeden Beitragspflichtigen - gerade Unternehmer, wo richtig zugelangt wird - nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ich habe dies in einem Schreiben mit Sendungsverfolgung dem Beitragsservice angekündigt, um mir eine rückwirkende Möglichkeit offen zu halten.
Lest selber, welche Möglichkeiten Euch eröffnen, wenn das BVerwG das ganze beanstanden sollte!
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-will-ard-und-zdf-pruefen-19783691.html

Herbert Gießmann



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