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Im ideologisch aufgeladenen Hick-Hack um die deutsche "Schuldenbremse".....

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/S/Schuldenbremse.html?view=renderHelp&nn=e537fc8c-9e05-4840-90c8-53f93fac9cf8

scheint es allmählich auch den Anhängern im Lager der hartnäckigen Verteidiger dieses mythischen Konstrukts zu dämmern, dass es politisch eher gefährlich denn nutzbringend ist, in starrer Weise daran feshalten zu wollen.....

Es sei daran erinnert, dass die Duskussionen in einer ähnlich gelagerten Frage auf dem währungspolitschen Feld, die von einer Partei mit starren ideologischen Bandagen und in engstirniger Weise einseitig verfolgt wurde, der bundespolitischen Landschaft eine Parei beschert hat, welche dieser Partei des mantrahaften "TINA" (There is no alternative) inzwischen bedrohlich das Wasser abgräbt....

Im Übrigen sei zum besseren Verständnis der damit zusammenhängendn Fragen gelegentlich die Lektüre des Beitrags von F. K. Mann "Ideologie und Theorie des Haushaltsgleichgewichts"  empfohlen Fritz Karl Mann: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 21, H. 1 (1961), pp. 1-24 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909487

Der frühere Verfassungsrichter und saarländische Ministerpräsident führt dazu im Interview  aus:

"Ohne Verfassungsänderung wird es nicht gehen, davon bin ich fest überzeugt."

Pioneer: Ihr letztes großes Urteil am Karlsruher Verfassungsgericht hat die Ampelkoalition in Schwierigkeiten gebracht, weil die Politik der Nebenhaushalte beendet werden musste. Haben Sie etwas gegen Schulden?

Müller: Die Frage, ob man Schulden macht oder nicht, ist politisch zu entscheiden. Dabei muss man die Vorgaben der Verfassung beachten. Und im konkreten Fall war es so, dass gegen mehrere verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen wurde. Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als diesen Nachtragshaushalt für verfassungswidrig zu erklären.

Pioneer: Die Schuldenbremse lässt Ausnahmen zu, um eine besondere Notlage zu überwinden. Wäre hier eine solche Ausnahmeregelung angebracht gewesen?

Müller: Um welche unvorhergesehene Notlage es da gehen sollte, war nicht ersichtlich. Mit der Überwindung der Coronakrise hatte das Ganze erkennbar nichts mehr zu tun.

Pioneer: Die Schuldenbremse wurde 2009 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2011 verpflichtend eingeführt und unterliegt daher nicht der Ewigkeitsklausel. Sollte hier der Gesetzgeber noch mal ran?

Müller: Ich war 2009 selbst beteiligt und glaube, dass es ein unter den damaligen Bedingungen kluges Konzept war. Aber wir sind mittlerweile in einer Situation, in der sehr, sehr große Investitionsnotwendigkeiten existieren. Erstens: Wir haben die Fragen der äußeren Sicherheit, die Fragen der Verteidigung. Zweitens: Unsere Infrastruktur ist über Jahre vernachlässigt worden. Und drittens haben wir die Herausforderungen der Dekarbonisierung. Diesen Herausforderungen wird auf der Basis der jetzigen Schuldenbremse nicht zu begegnen sein.

Pioneer: Das bedeutet?

Müller: Ohne Verfassungsänderung wird es nicht gehen, davon bin ich fest überzeugt.

Pioneer: Also wie lautet Ihr konkreter Vorschlag, der mit der Verfassung in Einklang steht?

Müller: Eine Möglichkeit wäre: Für sogenannte Nettoinvestitionen machen wir – gedeckelt mit einer bestimmten Obergrenze – eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Die zweite Möglichkeit ist der Weg über sogenannte Sondervermögen, wo wir sehr klar und im politischen Konsens die Verwendungszwecke definieren. Es wäre möglich, ein Kontrollregime zu vereinbaren, das sicherstellt, dass das Geld nicht versickert und auch nicht in andere Bereiche überführt wird. Das hätte den Vorteil, dass die Schuldenbremse ansonsten unangetastet bleibt und damit ihre segensreiche Wirkung auch in der Zukunft weiter entfaltet.

Pioneer: Wir fassen zusammen: Ein Sondervermögen für die Infrastruktur, die erneuerungsbedürftig ist. Ein weiteres Sondervermögen für den Klimaschutz und die Dekarbonisierung. Und ein drittes Sondervermögen für die Aufrüstung, also die Herstellung von Verteidigungsfähigkeit. Das sind die drei Komplexe, die Sie neben der Schuldenbremse für die Kreditfinanzierung freigeben würden. Richtig?

Müller: Ich glaube, dass das ein vertretbarer Weg wäre. Es hätte natürlich eine Erhöhung der Staatsverschuldung zur Folge. Aber Deutschland liegt im Mittelfeld und viele andere Staaten sind deutlich höher verschuldet: die Vereinigten Staaten, Frankreich, Italien, Spanien.

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Freundliche Grüße
H. Federmann
Nachhaltigkeitsökonom


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Ein Kommentar

  • Die gegenwärtige Schuldenbremse erlaubt meines Wissens die Finanzierung von Leistungen, die Notfällen zugerechnet werden können. Es besteht also mangels eindeutiger Klärung eine graue Zone, was unter "Notlagen" zu verstehen sei. Die zu Omeletts gegrillten Gehirne von vielen Grünen verstehen unter Notlage z.B. auch die direkte und indirekte Finanzierung der Ukraine (Militärhilfe, Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge, Waffenlieferung, usw.) zur Befriedigung ihrer ideologischen Bedürfnisse. Ich halte es für äußerst gefährlich, das Verständnis der ideologisch (aber nicht logisch) handelnden Personen zum Begriff "Notlage" auch nur annähernd zu übernehmen. Man kann und soll darüber nachdenken, ob zusätzliche Kreditaufnahme (zusätzliche Schulden) zur Sanierung der maroden Infrastruktur UNSERES Landes erlaubt sind. Es ist jedoch jeweils eine belastbare Kosten-/Nutzenanalyse vorzunehmen. Blauäugige Forderungen der Grünen & Co sind grundsätzlich abzulehnen.

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