Bundeskanzler Olaf Scholz hatte in einer Regierungserklärung angekündigt, er wolle die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen.

Meine Meinung:

Frage an unseren Kanzler: „Ab welcher Kategorie an Straftatbestand bezeichnen Sie mit „Schwerstkriminalität“? Muss nach Ihrer Bezeichnung ein Mordfall oder dieser Art vorliegen, um sich darüber erst Gedanken machen zu sollen?“ Angeblich prüft das Bundesinnenministerium die gesetzlichen Möglichkeiten. Was gibt es hier noch großartig an gesetzlichen Möglichkeiten zu „prüfen“? Wenn ein Afghane, ein Syrier bei uns, also im Gastland, straffällig wird, gibt er zu erkennen, dass er gar nicht gewillt ist unser Land anzuerkennen. Die einzige Anerkennung ist lediglich das Geld, das ihm unsere Regierung ohne jegliche Gegenleistung nachwirft.

Wenn von Januar bis April 2024 insgesamt 6316 Abschiebungen stattfanden, so ist es bei den vielen Hunderttausenden an Fremdlingen ein absoluter Hohn. Mich würde sehr interessieren, was uns Steuerzahlern jeder Einzelne dieser Kandidaten alleine die Abschiebung gekostet hat.

Alois Sepp


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Ein Kommentar

  • Ja, lieber Herr Sepp, Sie haben natürlich recht. Die notwendigen und dringenden Entscheidungen  werden mal wieder hinter unendlich viel Bürokratie versteckt.

    Überhaupt ist diese überbordende Bürokratie unser Hauptproblem. Sie hemmt nicht nur die Entwicklung, sie  erwürgt auch die Demokratie. 

    Alles bekommt nur einen anderen Namen und die Leute sollen glauben, dass damit das Problem aus der Welt ist.

    Wie sagt Goethe im Faust: „Such nur die Menschen zu verwirren“,  dann lassen sie sich leichter regieren.