Wie sollen freie Wahlen - wie soll Demokratie - ohne wahrheitsgetreuen Journalismus funktionieren? Wie sollen wir uns richtig, unseren eigenen Wünschen gemäß, entscheiden, wenn wir falsch informiert werden? Die Wahrheit ist zentral für den Journalismus: Wenn schon nicht aus ethischen Gründen, dann doch aus existenziellen Gründen. Wieso existenzielle Gründe? Weil sich Journalisten, weil sich der Berufsstand, selbst abschafft, wenn Lügen verbreitet werden. Die Volksweisheit: "Lügen haben kurze Beine" stimmt immer noch. Nur die Wahrheit hat Bestand. "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht - und wenn er selbst die Wahrheit spricht", mahnt der Volksmund ebenso. Wenn kein Vertrauen mehr in Meldungen, Nachrichten und Berichte gesetzt wird, dann haben die Journaliten, dann haben die Medien, meines Erachtens verspielt.
Aus diesen Überlegungen folgt: Es muss (eigentlich) im ureigensten Interesse der Journalisten und der Medienbetreiber liegen, dass die verbreiteten Informationen wahr sind. Klar, dass es unseriöse Journalisten, unseriöse Betreiber von Websites und unseriöse Medienproduzenten gibt. Das sind jedoch keine Journalisten, das sind böswillige Demagogen, das sind unseriöse Influenzer, das sind schräge Propagandisten.
Unser Problem: Wir haben keinen - oder höchstens äußerst geringen - Einfluß auf Privatpersonen und Privatunternehmer. Wenn Scharlatane, Betrüger, Marodeure und sonstige schräge Vögel Lügen verbreiten, uns hinters Licht führen (wollen), uns täuschen und (politisch) indoktrinieren wollen, dann können wir das, wenn überhaupt, nur sehr schwer verhindern und müssten - in der Regel - zivilrechtlich vorgehen, vors Amts- oder Landgericht ziehen.
Zu unserem Glück ist es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) anders: Dort sind die Verwaltungsgerichte zuständig und dort gilt der Selbstermittlungsgrundsatz (§ 86 VwGO). Es genügt, wenn ein Sachverhalt wahrheitsgemäß, glaubhaft, vorgetragen wird, dann muss das Gericht den Tatsachen selbst auf den Grund gehen, prüfen und feststellen wie die Dinge wirklich sind. Noch besser ist es natürlich, wenn bereits ein Beweismittel vorgelegt wird, etwa textliche Äußerungen (z.B. Biefe, Mails) und die Daten von Media Tenor. Wenn (politische) Informationen in Nachrichtensendungen (Tagesschau, Tagesthemen, Heute, Heute-Journal) unwahr, nicht neutral sorndern parteilich sind, dann stellt dies einen Verstoß gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und gegen das Rundfunkrecht dar.
Doch: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Die Gerichte können nicht von sich aus einschreiten. Aber Obacht: Es gab schon etliche Mitbürger, die vor Gericht auf die Nase gefallen sind. Weshalb? Nun, das liegt insbesondere daran, dass die meisten unserer Mitbürger meinten, dass die Ründfunkgebühr (früher Rundfunkbeitrag) überhaupt nicht rechtens sei. Und diese Auffassung ist unrichtig. Weshalb? Wie der Name schon sagt, sind die Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio öffentlich-rechtlichtlicher Natur. Zum Vergleich: Die Bundesagentur für Arbeit ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Beide Organisationen nehmen gesetzliche Aufgaben wahr und müssen diese Aufgaben auch erfüllen. Sie müssen sich auch an ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag, an Recht und Gesetz halten. Überigens: Es gibt zahlreiche Körperschaften des öffentlichn Rechts, dazu gehören zum Beispiel auch die Studierenden Werke (früher Studentinnen und Studenten Werke).
Vorteil: Auf die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und auf die Umsetzung der Rechtsprechung kann auch - vor den Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht - gepocht werden.
Den Rundfunkbeitrag überhaupt nicht zu zahllen ist jedoch keine gute Idee, finde ich. Es gibt Menschen, die bezeichnen ihn als "Zwangsabgabe" oder dergleichen. Das ist richtig. Steuern sind auch Zwangsabgaben, aber wer kommt auf die Idee gegen Steuern zu klagen? Der Rundfunk hat vielfältige Aufgaben - und er erfüllt die meisten davon. Auch deshalb wäre es meines Erachtens töricht, wenn man den Rundfunkbeitrag total verweigert, wie das viele Leute in der Vergangenheit taten. Meines Erachtes ist es etwas anderes, wenn man den Rundfunkbeitrag kürzt.Allerdings würde ich nicht gleich im allerersten Schritt "draufhauen" und mit der Tür ins Haus fallen. Der "Schuss" könnte nach hinten losgehen! Es ist klüger erst einmal Anknüpfungspunkte zu schaffen, welche die Verwaltungsgerichtsbarkeit später aufgreifen kann. Die Verwaltungsgerichte sind - wie alle anderen Gerichte - sehr stark belastet. Schon deshalb ist es taktisch klug, wenn ein Prozess lange vor Beginn vorbereitet wird.
Bekanntlich gibt es bei jeder Rundfunkanstalt der ARD einen Rundfunkrat. Beim SWR hat dieser 74 Mitglieder - aber das ist unterschiedlich. Beim ZDF in Mainz gibt es einen Fernsehrat und beim Deutschlandradio besteht ein Hörfunkrat. Übrigens: Diese Räte, welche Kontrollfunktionen haben, sind paritätisch besetzt, es sind sehr viele verschiedene bürgerliche Organisationen vertreten und die Zahl der politischen Vertreter ist startk begrenzt. Zum Beispiel sind Sportverbände, Bauernverbände, Selbständigenverbände und dergleichen in den Rundfunkräten vertreten. In der allerersten Vorstufen ist es klug, die Katze im Sack zu lassen und schlicht, unpolemisch und vorwurfsfrei die geschlossene Frage zu stellen: Überprüfen Sie die Nachrichten ihres Senders auf Wahrheit und Ausgewogenheit der Berichterstattung? Falls eine Antwort kommt, dann - und erst dann - kann nachgefragt werden: Wie genau prüfen Sie denn die Nachrichten Ihres Senders wie wahrheitsgetreu und ausgewogen die Informationen sind? Diejenigen Räte, welche geantwortet haben, dass sie pürfen, sind jetzt im Obligo. Doch selbst wenn keine Antwort kommt, darf man zunächst unterstellen, dass nicht gepürft wird und bei der Kürzung nicht nur auf die Daten von Media Tenor, sondern auch auf das Stillschweigen des Rundfunkrats verweisen. Allerdings vermute ich, dass sich das eine oder andere Ratsmitglied äußern wird.
Die Antworten sind sicher spannend. Aber viel wichtiger: Ich bin mir sicher, dass Eigentore dabei sind. Denn entweder kommt heraus, dass die Nachrichten von den Räten gar nicht (selbst) auf Wahrheit und Ausgewogenheit hin überprüft werden oder es kommt heraus nach welchen Maßstäben geprüft wird. Es ist jedoch - erst seit wenigen Monaten - bekannt, dass die Nachrichten, wie die Analysen von Media Tenor (Leiter: Roland Schatz) beweisen, einseitig sind.
Es ist meines Erachtens schlauer erst einige (nicht alle) Mitglieder der Rundfunk-, Fernseh- und Hörfunkräte anzuschreiben und deren Reaktion abzuwarten. Sollte sich herausstellen, was viele, viele Mitbürger vermuten, dass die Mitglieder der Räte die Nachrichtensendungen nicht auf die Vorgaben des BVerfG prüfen, nicht auf Wahrheit und Ausgewogenheit und die anderen Kriterien des BVerfG achten, dann ist nach meiner Meinung eine Kürzung des Rundfunkbeitrags gerechtfertigt. Noch immer schätze ich die Rechtsprechung unseres Bundesverfassungsgerichts - es hat schon viele, viele Male sehr nachvollziehbare Urteile gefällt.
Auf dieser Website sind alle Rundfunkräte verzeichnet https://mediendiversitaet.de/vielfalt-in-rundfunkraeten/die-einzelnen-rundfunkraete-im-ueberblick#rundfunkrat-des-suedwestrundfunks. Die einzelnen Mitglieder finden sich auf den Websites der jeweiligen Sender. Es genügt wenn bei jeder Anstalt nur einige Ratsmitglieder - und besser nicht die politischen Vertreter oder gar Vorsitzende - angeschhrieben werden. Wir dürfen gespannt sein.
P.S.: Aufgrund einer meiner Behinderungen bin ich vom RF-Beitrag befreit, ansonsten würde ich die Sache auch ganz alleine durchzeieh, denn ich bin überzeugt, dass einseitige Berichterstattung nicht rechtens ist (Tipp: Auf YouTube das Interview Rieck / Schatz anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=0fInTjgqZjc )
Jörg Stimpfig
Anschreibbare Email Adressen der Rundfunk- oder Fernsehräte gibt es nur bei uns und bisher nur von den Räten des bayerischen Rundfunkrates:
Bundestag | Bürgerredaktion | Adressen (buergerredaktion.de)
Leider umfasst auch dieser Artikel keinerlei Aussage von welchem Kostenrisiko in dem vorgeschlagenen Rechtsweg ausgegangen werden muss. Ohne eine solche Aussage ist er, nach meiner Meinung wertlos, denn niemand kauft die Katze im Sack
Bitte um Verzeihung 👈👈👈 Es gibt ein Kostenrisiko: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sind nicht kostenfrei 👈 Allerdings besteht in der 1. Instanz keine Anwaltspflicht .
Bei Verfahren vor einem Verwaltungsgericht wird ein Streitwert zugrunde gelegt, aus dem die Gerichtskosten / Gebühren berechnet werden - diesen Streitwert legt das Verwaltungsgericht fest. Bei einem Streitwert von bis zu 500 € beträgt die Grundgebühr 38 €. Ab einem Streitwert von 501 € bis 1000 € beträgt die Grundgebühr 58 €. Zwischen 1001 € bis 1500 € wird eine Grundgebühr von 78 € fällig. Details zum Beispiel unter: www.justizportal.niedersachsen.de
Mein Versäumnis bedauere ich und bitte nochmals um Verzeihung.
Lieber Herr Stimpfig, vielen Dank für Ihren Kommentar. Bei der Beschaffung von Mehrheiten zu Ihrem Vorhaben will ich gerne helfen. Wenn Sie also eine Petition starten, dann können Sie meiner Unterschrift sicher sein, auch wenn das nichts oder wenig bringen wird.
Das Klageverfahren, was Sie vorschlagen, ist mir zu umständlich, zu teuer und wenig aussichtsreich.
Es gibt zur Zeit eine intensive Diskussion zum Problem der Pressefreiheit. Auch ich bin der Meinung, dass es eine Pressezensur geben muss. Es kann nicht alles in die Öffentlichkeit geschleudert werden, was manchen Leuten so einfällt. Da endet die Freiheit immer an der Nase des anderen. Es muss Anstand und Sitte gewahrt werden.
Inwieweit andererseits bewusste Falschmeldungen oder einseitige Berichterstattung zur Manipulierung der Leser zu verbieten, zu vermeiden oder nicht zu dulden sind, kann ich nicht beurteilen. Das ist ein weites Feld und es wird immer sehr undurchsichtig bleiben
Leider entscheiden Regierungen gegen den Willen des Volkes auch dann, wenn die Leute über die Hintergründe und bösen Folgen informiert sind.
Die hiesige Presse informierte heute darüber, dass das hochgelobte Grundgesetz vor 75 Jahren unter der Obhut von ausgestopften Affen im Bonner Naturkundemuseum beschlossen wurde. Damals waren die Tiere hinter Vorhängen verborgen, bei der jetzigen dort stattfindenden Jubiläumsfeier sollen sie öffentlich teilgenommen haben. Das finde ich ganz hübsch.
Ganz herzlichen Dank für Ihren Kommentar 👍
In Sachen Grundgesetz haben wir nicht dieselbe Meinung, trotzdem verstehe ich gut, dass jemand zu Ihrer Meinung kommen kann.
Glauben Sie mir: Wenn sie die Entscheidungen des BVerfG lesen, dann werden Sie sich freuen, jedenfalls weit überwiegend.
Zur Petition: Ich habe bei Campact eine Petition eingerichtet. Nach drei Tagen hat Campact die Petition aus dem Netz genommen. Eine Petition direkt auf der Bundestagsplattform ist beschwerlich. Aber das Hauptproblem: Es dauert lange und die Chancen, dass sich etwas bewegt, gehen - so fürchte ich - gegen Null.
Das Bundesverwaltungsgericht will wegen grundsätzlicher Bedeutung entscheiden ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfalt|ssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle“.
Deadline war Ende Juni zur Begründung durch die Klägerseite.
Gerade die Coronakrise hat gezeigt, dass es an der Abbildung eines breiten Meinungsspektrum, ohne zu diffamieren fehlte und ein Verschwimmen von „Meinungsmache und Berichterstattung“ sowie zu wenig „inhaltliche Auseinandersetzungen mit konträren Meinung|en gibt“.
Der ÖRR als einseitiges Sprachrohr der Regierung mit Linksschiefe!
Ich empfehle an jeden Beitragspflichtigen - gerade Unternehmer, wo richtig zugelangt wird - nur noch unter_Vorbehalt_der_Rückforderung den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ich habe dies in einem Schreiben mit Sendungsverfolgung dem Beitragservice angekündigt, um mir eine rückwirkende Möglichkeit offen zu halten.
Lest selber, welche Möglichkeiten Euch eröffnen, wenn das BVerwG das ganze kippen sollte!
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-will-ard-und-zdf-pruefen-19783691.html