am 11.V.2024 im Gießener Anzeiger auf Seite 31 erschienen.
Leicht redigiert und mit der zeitungseigenen Vorbemerkung:
"Gendern kann man auf vielerlei Art. Die meisten unserer Leser lehnen die neuen >geschlechtersensiblen< Schreibweisen aber in Gänze ab."
*Owwrrhessisch statt Gender?*
*Zum Bericht **>**JLU wehrt sich gegen Genderverbot< vom 25.April und zum Leserbrief >Keine Spielwiese für Sprachexperimen**te<*<* vom 4.Mai:*
"Als hessische Universitäten verwehren wir uns gegen jegliche Vorschriften zu(...) gendersensibler Sprache" - wegen der Wissenschaftsfreiheit, sprach das Präsidium.
Wieso ist diese Redeweise wissenschaftliches Tun? Wieso hilft sie dem "freien Denken"?
Wann und wie hingegen verteidigt die Universität die Freiheit vom "Gendern"? Etwa bei Studienleistungen, Finanzanträgen, Fachaufsätzen.
Der Hochschulbetrieb soll Wissenschaft pflegen, ist aber selber keine: Kann seine Geschäftssprache anders sachgerecht sein als in anderen Verwaltungen?
Nicht nur in den übertragenen staatlichen Angelegenheiten, sondern auch in den akademischen: Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsordnung, Geldentscheid, Orgnisationsfrage und so weiter.
Entschlösse die Universiät sich zu einer anderen Amtssprache als Hochdeutsch, etwa Owwrrhessisch: Wäre das Wissenschaftsfreiheit? Darf sie aus eigenem Recht den amtlichen Rechtschrieb mit seiner Vielfalt und seinen Eselsbrücken verwerfen? Der schlichte und gewichtige Zweck von Amtssprache und Rechtschrieb ist Verständigung im ganzen Lande. Sondersprache in Hochschulen sondert ab!
Laut Umfragen im März und Dezember sind 3/4 der Leute für ein Verbot "geschlechtergerechter Sprache" in Behörden und Schulen und 4/5 gegen deren Gebrauch in Presse und Rundfunk. Gewöhnlichen Leuten ist geläufig, daß geschlechtslose Gattungen nicht wegen der Art der Bezeichnung eingeschlechtlich werden; daß Worte mehr als Eines bedeuten können, etwa Gesamtheiten und Teilmengen; daß geschlechtsübergreifendes Neutrum und Femininum sowie generisches Maskulinum kein singuläres ist: Es meint kein Geschlecht bloß mit, sondern gar keines.
Ein Genderverbot fehlt. Die schwarz-rote Koalition untersagt nur die Sonderzeichen /_:*. Diese unterbrechen weibliche Wortformen, verdrängen das andere Geschlecht, grenzen Zwitter aus der geschlechtslosen Gesamtheit aus und behandeln sie als keines Wortes würdig. Auch die von ihr empfohlene Nennung beider Geschlechter hebt bloß auf den Leib ab statt auf gesellschaftliche Stellung.
Mit der Wirrnis des Tschänderns wird man zwar als begriffsstutzig angesprochen, kann aber auf Durchzug stellen.
Mit freundlichem Gruße,
Ulrich J. Heinz,
in allgeschlechtlicher & dudenlockerer Sprache,